Sie haben eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung wegen des Rundfunkbeitrags erhalten? Oft führen Missverständnisse zu Schulden beim Beitragsservice. Wir erklären Ihnen, worauf zu achten ist.
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Sie haben ein Anliegen rund um Ihren Rundfunkbeitrag? Dann sollten Sie aufpassen, nicht versehentlich auf die Website service-rundfunkbeitrag.de zu geraten. Betroffene, die vor dem 28. Juni 2024 die Seite besucht und gezahlt haben, sollten Erstattung fordern.
Gute Nachrichten auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Inhaberinnen und Inhaber einer Nebenwohnung, die die Hauptwohnung nicht beim Beitragsservice gemeldet haben, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht. Wenn Sie wegen eines solchen Meldedatenabgleichs ein Schreiben zum Rundfunkbeitrag erhalten, sollten Sie darauf reagieren.
Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.
Studierende, die Sozialleistungen wie BAföG beziehen, können sich unter Umständen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Das gilt auch für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Mit einem entsprechenden Nachweis ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich.
Ihr Einkommen liegt nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen – doch Sie zahlen noch den Rundfunkbeitrag? Das muss nicht so bleiben, denn Sie können sich im Härtefall befreien lassen!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungskonform ist. Allerdings sollen Zweitwohnungsbesitzer keinen doppelten Beitrag mehr zahlen. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen, die Mitte 2020 in Kraft getreten ist.