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Rundfunkbeitrag

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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen – so vermeiden Sie doppelte Zahlungen

Besitzen Sie eine Zweitwohnung und möchten doppelte Rundfunkbeiträge vermeiden? Seit einer wichtigen Gesetzesänderung gibt es die Möglichkeit, Nebenwohnungen von der Zahlung der Beiträge befreien zu lassen. Erfahren Sie, welche Schritte dafür nötig sind.

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  • Gruppe junger Männer vor Fernseher bzw. Bildschirm

    Rundfunkbeitrag – muss ich zahlen oder nicht?

    Laut Rundfunk­beitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

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    Warnung vor kostenpflichtigem Service zum Rundfunkbeitrag

    Sie haben ein Anliegen rund um Ihren Rundfunkbeitrag? Dann sollten Sie aufpassen, nicht versehentlich auf die Website service-rundfunkbeitrag.de zu geraten. Betroffene, die vor dem 28. Juni 2024 die Seite besucht und gezahlt haben, sollten Erstattung fordern.

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    Rundfunkbeitrag für Geflüchtete?

    Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.

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    Rundfunkbeitrag zahlen in Studium und Ausbildung?!

    Studierende, die Sozialleistungen wie BAföG beziehen, können sich unter Umständen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Das gilt auch für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Mit einem entsprechenden Nachweis ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich.

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    Zu wenig Geld und trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen?

    Ihr Einkommen liegt nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen – doch Sie zahlen noch den Rundfunk­beitrag? Das muss nicht so bleiben, denn Sie können sich im Härte­fall befreien lassen!

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    Abmelden vom Rundfunkbeitrag

    Geräte abmelden war früher. Seitdem es den Rundfunkbeitrag gibt, müssen Sie eine Wohnung abmelden. Was dabei zu beachten ist.

Beratungsangebot Rundfunkbeitrag

Unsere Beratungsangebote

Telefonische Kurzberatung Rundfunkbeitrag

(040) 24832-270
Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag wie z.B.

  • Pflicht zur Zahlung
  • Befreiung und Ermäßigung (für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Studierende, Auszubildende etc.)
  • Abmeldung
  • Regeln für Wohngemeinschaften
  • Befreiung der Zahlungspflicht für Zweitwohnung

Kosten
unentgeltlich

Zeiten
Mo bis Do
10 - 11 Uhr
und
Mo 14 - 18 Uhr

Persönliche Kurzberatung Rundfunkbeitrag

Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag wie z.B.

  • Pflicht zur Zahlung
  • Befreiung und Ermäßigung (für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Studierende, Auszubildende etc.)
  • Abmeldung
  • Regeln für Wohngemeinschaften
  • Befreiung der Zahlungspflicht für Zweitwohnung

Kosten
unentgeltlich

Schriftliche Beratung Rundfunkbeitrag

Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag wie z.B.

  • Pflicht zur Zahlung
  • Befreiung und Ermäßigung (für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Studierende, Auszubildende etc.)
  • Abmeldung
  • Regeln für Wohngemeinschaften
  • Befreiung der Zahlungspflicht für Zweitwohnung

Kosten
unentgeltlich

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