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Rundfunkbeitrag für Geflüchtete?

Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.

Fernseher mit Fernbedierung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Menschen, die Asyl in Deutschland beantragen, müssen sich nicht für den Rundfunkbeitrag anmelden. Sie sind davon befreit.
  2. Für die Befreiung reicht ein Hinweis auf den Asylantrag.
  3. Die Rundfunkbeitragsberatung der Verbraucherzentrale unterstützt bei den Befreiungsformalitäten.
Stand: 08.05.2024

Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich daran nicht beteiligen. Sie sind, bevor sie Leistungen vom Staat bekommen, nicht anmeldepflichtig und können, sobald sie Leistungen beziehen, vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Weder als Bewohnerin oder Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft noch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einer Wohnung sind sie anmeldepflichtig.

Wurde ein Asylsuchender aufgefordert, sich beim Beitragsservice anzumelden, reicht eine Mitteilung mit einem Hinweis auf den Asylantrag, um sich befreien zu lassen. Ist die Anmeldung bereits erfolgt, können sich Betroffene auch leicht wieder abmelden.

Danke für Ihren Hinweis!

Teilen Sie uns mit, welche Probleme geflüchtete Menschen mit dem Rundfunkbeitrag haben. Nennen Sie uns die Adressen von Gemeinschaftsunterkünften, sodass die Betroffenen vom Beitragsservice gar nicht erst angeschrieben werden. Am besten Sie informieren uns per E-Mail an rundfunkbeitrag@vzhh.de.

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