Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung auch für Eheleute möglich
Gute Nachrichten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Auch Inhaberinnen und Inhaber einer Nebenwohnung, die die Hauptwohnung nicht beim Beitragsservice gemeldet haben, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihre Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Als Nachweis muss zusätzlich die Heirat bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft nachgewiesen werden.
- Den Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag kann online auf der Website des Beitragsservice gestellt werden.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eines Beitragszahlers oder einer Beitragszahlerin können ihre Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und so 18,36 Euro pro Monat sparen. Dabei ist es bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften unerheblich, wer von beiden die Wohnung auf den eigenen Namen angemeldet hat.
Antrag für Nebenwohnung online stellen
Den Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag können Sie online auf der Website des Beitragsservice stellen. Hierfür müssen Sie einen Zweitwohnungssteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung vorlegen, die das Einzugsdatum und die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung zeigt. Ergänzend wird ein Nachweis gefordert, der belegt, dass Sie miteinander verheiratet oder verpartnert sind.
Wenn Sie in eine Nebenwohnung ziehen, müssen Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach der neuen Rechtslage innerhalb von drei Monaten ab Ihrem Einzug beim Beitragsservice beantragen. Anderenfalls gilt sie erst ab dem Monat Ihrer Antragstellung. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht mehr möglich.
Übergangslösung oft problematisch
2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Länder aufgefordert, die Rundfunkbeitragsbefreiung von Nebenwohnungen gesetzlich zu regeln, damit Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer nicht für beide Wohnungen zahlen müssen. Die in der Zwischenzeit angewandte Regelung machte es besonders Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern schwer. Sie hatten – meist zufällig – die eine Wohnung auf den einen Ehepartner und die andere auf den anderen angemeldet. Oder beide waren in beiden Wohnungen beim Einwohnermeldeamt registriert. In vielen solcher Fälle war keine Befreiung der Nebenwohnung möglich – unverständlich für die Betroffenen.
Unser Rat
Wir empfehlen allen, die mit ihrem Befreiungsantrag der ehelichen Nebenwohnung vor Inkrafttreten dieser neuen Regelung 2019 gescheitert sind, einen erneuten Befreiungsantrag zu stellen und als Nachweis eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. der Verpartnerungsurkunde mitzuschicken. Dann sollte es mit der Befreiung mindestens vom Monat der Antragsstellung an klappen. Verschicken Sie das Ganze, wenn Sie den Antrag nicht online stellen, mit Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein, damit Sie im Streitfall den rechtzeitigen Zugang nachweisen können.