📣 Kostenloser Online-Vortrag: »Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung! Und nun? « am 7. Januar ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Rundfunkbeitrag nicht gezahlt? Zwangsvollstreckung ...

Sie haben eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung wegen des Rundfunkbeitrags erhalten? Oft führen Missverständnisse zu Schulden beim Beitragsservice. Wir erklären Ihnen, worauf zu achten ist.

Junge Frau mit Brief in der Hand schaut nachdenklich

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wenn es zur Zwangsvollstreckung aufgrund ausstehender Rundfunkbeiträge kommt, sollte man sofort handeln, da der Beitragsservice weiterhin auf der Zahlung besteht.
  2. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie noch Rundfunkbeiträge schulden – oft aufgrund von Fehlannahmen, wie einer vermeintlichen Befreiung, die nicht korrekt durchgeführt wurde.
  3. Die Vollstreckung wird von unterschiedlichen Behörden durchgeführt und kann auf verschiedene Wegen erfolgen, z.B.  als Geld- oder Kontopfändung.
  4. Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Ratsuchende bei Problemen mit dem Beitragsservice oder finanziellen Sorgen.
Stand: 29.08.2024

Ihr Konto ist gepfändet oder eine Vollstreckung des Rundfunkbeitrags angekündigt. Viele können die Gründe nicht nachvollziehen und sind mit der Situation überfordert. Wir erklären Ihnen, wann es zur Vollstreckung kommen kann und was Sie dann tun sollten.

Grundsätzlich gilt: Wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, erledigt sich die Sache nicht von selbst. Sie sollten tätig werden – möglichst sofort! Denn aus Sicht des Beitragsservice besteht eine Zahlungspflicht für ausstehende Beitragszahlungen. Er wird nicht aufhören, zu versuchen, das Geld von Ihnen zu bekommen.

Haben Sie alle richtig informiert?

Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie Schulden beim Beitragsservice haben oder sie wissen nicht, dass sie den Rundfunkbeitrag grundsätzlich zahlen müssen. In manchen Fällen ist vielleicht eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag oder eine Befreiung fehlgeschlagen. Hin und wieder kommen Nachrichten auch einfach nicht beim Beitragsservice an. Dies sind einige Beispiele für irrtümliche Annahmen:

  • Sie haben den „Befreiungsbescheid des Jobcenters“ an den Beitragsservice geschickt? Achtung, haben Sie daraufhin keine Antwort erhalten, sind Sie nicht von Ihrer Beitragspflicht befreit!
  • Sie haben dem NDR mitgeteilt, dass Sie zur Untermiete in einer Wohngemeinschaft leben? Achtung, dieser Hinweis entbindet Sie nicht automatisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags!
  • Sie sind Rentnerin oder Rentner? Achtung, der Bezug einer Rente allein qualifiziert Sie nicht, vom Rundfunkbeitrag befreit zu sein!

Wichtig: Hören Sie nichts vom Beitragsservice, sehen sie die Sache nicht als erledigt an.

Wird der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, obwohl der Beitragsservice meint, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind, kann dies dazu führen, dass es zur Zwangsvollstreckung kommt und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Was passiert bei einer Vollstreckung?

Zunächst erhalten Sie ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde, in dem steht, dass ein entsprechender Vollstreckungsauftrag vorliegt. Teilweise werden sie gebeten, an einem bestimmten Termin zu Hause zu sein. Oder es wird ein Zahlungstermin vereinbart, bis zu dem ein Betrag gezahlt werden muss. Manchmal wird auch eine direkte persönliche Rücksprache erwartet.

Gut zu wissen

Die Landesrundfunkanstalten vollstrecken in den verschiedenen Bundesländern nicht selbst. Hierfür sind unterschiedliche Behörden wie Gemeinden/Kommunen, Finanzbehörden oder Gerichtsvollzieher zuständig. Diese Vollstreckungshilfe erfolgt nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Länder. In Hamburg ist dafür die Kasse Hamburg zuständig, die der Finanzbehörde untergeordnet ist.

Auf der Rückseite des Schreibens der Vollstreckungsstellen in Hamburg ist bei Rundfunkbeitragsforderungen eine kleine Tabelle zu finden, in der aufgelistet wird, was die tatsächliche Rundfunkbeitragsforderung ist und wie hoch die Kosten der Vollstreckung sind. Hier können Sie auch erkennen, für welchen Zeitraum der Rundfunkbeitrag nachträglich von Ihnen verlangt wird, und wann dazu sogenannte Festsetzungsbescheide erlassen wurden (wenn das nicht zu viele waren).

Wenn Sie sich die Forderung nicht erklären können, , wenden Sie sich an den Beitragsservice. Wollen Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, suchen Sie den Kontakt zur Vollstreckungsstelle. Die Art und Weise der Vollstreckung liegt bei den Vollstreckungsbehörden. Es gibt manche Gerichtsvollzieher, die lieber persönlich mit Ihnen sprechen möchten; andere wiederum vollstrecken möglicherweise in Ihr Girokonto. Das sind mögliche Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Geldpfändung
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Pfändung von Sozialleistungen (beispielsweise Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld)
  • Pfändung von Kontoguthaben
  • Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
  • Pfändung von (wertvollen) beweglichen Sachen, wie beispielsweise Schmuck

Wenn eine Zwangsvollstreckung droht, wird das Problem nicht von allein verschwinden. Im Gegenteil: Die Summe, die Sie zahlen sollen, steigt wohl eher mit jedem Brief, den Sie erhalten. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln!

Unser Angebot

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen und aus Hamburg kommen, können sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie zum Rundfunkbeitrag – und auch, wenn Sie Schuldenprobleme haben. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Bücher und Broschüren