Meldedaten für Rundfunkbeitrag – was tun mit dem Brief vom Beitragsservice?
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht. Wenn Sie wegen eines solchen Meldedatenabgleichs ein Schreiben in Sachen Rundfunkbeitrag erhalten, sollten Sie darauf unbedingt reagieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einwohnermeldeämter übermitteln die Daten aller gemeldeten Volljährigen an den Beitragsservice zur Überprüfung der Beitragspflicht.
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die vom Beitragsservice angeschrieben werden, sollten in jedem Fall reagieren. Die Frist beträgt zwei Wochen, anderenfalls erfolgt die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch.
- Beiträge für eine Wohnung können mit diesem Einwohnermeldedatenabgleich rückwirkend eingefordert werden; entscheidend ist das Datum des Einzugs.
Die Meldeämter übermitteln im Falle eines Einwohnermeldedatenabgleichs Name, Adresse, akademischen Grad, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in eine Wohnung für einen Datenabgleich an den Beitragsservice. Dieser stimmt die Daten der Einwohnermeldeämter mit seinem eigenen Datenbestand ab. Damit soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Alle Personen, die sich keiner bereits angemeldeten Wohnung zuordnen lassen, erhalten Post vom Beitragsservice. Das betrifft auch Personen, bei denen der Partner oder die Mitbewohnerin bereits den Beitrag entrichtet.
Unser Haushalt ist bereits beim Beitragsservice gemeldet – ich habe trotzdem Post erhalten.
Reagieren Sie auf das Schreiben des Beitragsservice auch dann, wenn für Ihren Haushalt bereits eine Person den Rundfunkbeitrag zahlt. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie finden diese auf dem Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrags. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.
Bezieht sich die Anfrage des Beitragsservice auf Ihre Zweitwohnung? Teilen Sie dem Beitragsservice mit, dass es sich bei der Wohnung um Ihre zweite handelt und dass Sie („unter der Beitragsnummer .........“) bereits für Ihre erste Wohnung zahlen. Weisen Sie das mit einer sogenannten „Erweiterten Meldebescheinigung“ nach. Dann können Sie für die Zweitwohnung befreit werden.
Unser Haushalt ist nicht beim Beitragsservice gemeldet – ich habe Post erhalten.
Sie haben einen Brief vom Beitragsservice erhalten und für Ihre Wohnung / Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum Ihres Einzugs auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.
Beispiel: Sie sind am 24. Dezember 2022 in Ihre Wohnung eingezogen. Geben Sie dieses Datum an. Zahlen müssen Sie dann ab dem 1. Dezember 2022.
Übrigens: Nebenwohnungen sind nicht automatisch befreit. Nebenwohnungen müssen ebenfalls angemeldet und es muss unter Umständen ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Eine Befreiung gilt dann ab Antragsstellung. Für die Vergangenheit muss der Beitrag aber in der Regel nachgezahlt werden.
Ich beziehe Sozialleistungen oder habe einen Schwerbehindertenausweis.
Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung (aus sozialen Gründen) oder Ermäßigung (aus gesundheitlichen Gründen). Wählen Sie im Befreiungsformular die Leistung aus, die Sie erhalten. Weisen Sie mittels einer Bescheinigung z. B. des Jobcenters oder des Grundsicherungsamts nach, dass Sie lückenlos – beispielsweise seit drei Jahren – Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen aus Beweisgründen als Einschreiben (mit Rückschein).
Eine Befreiung oder eine Ermäßigung sind rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Wenn Sie mit einer befreiten Person oder mit einer Person zusammenleben, die einen ermäßigten Beitrag zahlt und mit ihr verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, profitieren Sie von der Befreiung/Ermäßigung und sollten dies dem Beitragsservice mitteilen. Sind Sie Kind von Eltern, die von der Zahlung befreit sind, und noch unter 25 Jahre alt, dann teilen Sie dem Beitragsservice Ihr Geburtsdatum mit und verweisen Sie auf die Befreiung Ihrer Eltern (Namen und Beitragsnummer mitteilen). Sie profitieren dann ebenfalls von der Befreiung.
Ich habe ein Erinnerungsschreiben vom Beitragsservice erhalten.
Reagieren Sie auf das erste Anschreiben in Sachen Rundfunkbeitrag nicht, erhalten Sie in jedem Fall ein Erinnerungsschreiben. Melden Sie sich dann wieder nicht, werden Sie automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet.
Zahlen Sie nicht, folgen Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung durch die Vollstreckungsstellen der Länder – in Hamburg ist das die Kasse.Hamburg.
Unser Angebot
Sie haben noch Fragen zum Meldedatenabgleich oder zum Rundfunkbeitrag allgemein? Wenn Sie aus Hamburg bzw. dem Sendegebiet des NDR kommen, melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch. Die Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Übersicht am Ende des Artikels.