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Abmelden vom Rundfunkbeitrag

Geräte abmelden war früher. Seitdem es den Rundfunkbeitrag gibt, müssen Sie eine Wohnung abmelden. Was dabei zu beachten ist.

Zwei Mitarbeiter eines Umzugsunternehmen tragen Kisten und einen Teppich

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag muss schriftlich erfolgen.
  2. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend, sondern ist fast immer nur für zukünftig zu zahlende Beträge möglich.
  3. Gründe können ein Umzug in eine Wohnung sein, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, oder die Aufgabe eines Gewerbes.
Stand: 19.07.2023

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zwischen allen 16 Bundesländern geschlossen wurde, regelt, welche Rundfunkbeiträge wann von wem erhoben werden. Laut diesem Vertrag kann ein Beitragskonto nur dann abgemeldet werden, wenn Sie umziehen oder eine gewerbliche Tätigkeit aufgeben. Sie können sich wegen Umzugs abmelden

  • wenn Sie zuvor in einer Wohnung angemeldet waren und nun in eine Wohnung ziehen, in der schon eine andere Person den Rundfunkbeitrag zahlt, oder
     
  • wenn Sie Ihre Wohnung ganz aufgeben, weil Sie ins Ausland ziehen und demnach in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben.

Beachten Sie: Vom Rundfunkbeitrag können Sie sich nur für die Zukunft abmelden, nicht für die Vergangenheit.

Für eine Zweitwohnung muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden, wenn für die Erstwohnung schon gezahlt wird. Diese Zweitwohnungen können zwar nicht abgemeldet werden, aber man kann sie von der Rundfunkbeitragszahlung befreien lassen.

So melden Sie sich vom Rundfunkbeitrag ab

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag muss schriftlich erfolgen. Wenn in Ihrem Fall einer der beiden oben genannten Abmeldegründe vorliegt, füllen Sie das

  • Formular auf der Internetseite der öffentlich-rechtlichen Sender zum Rundfunkbeitrag aus und drucken Sie es dann aus, oder

  • schreiben Sie einen eigenen Brief, in dem Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Beitragsnummer stehen. Dann teilen Sie den Umstand mit, der zur Abmeldung führen soll. Nennen Sie zum Beispiel Ihre neue Adresse, den Namen und die Beitragsnummer desjenigen, der bereits in der von Ihnen bewohnten Wohnung angemeldet ist, oder (für den Fall des Auslandsaufenthalts) informieren Sie den Beitragsservice über Ihren Auslandsaufenthalt und dass Sie ab jetzt keine Wohnung in Deutschland mehr bewohnen und auch nicht mehr beim Einwohnermeldeamt in Deutschland gemeldet sind.

  • Verschicken Sie das Formular bzw. Ihr Schreiben an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Unterschrift nicht vergessen!

  • Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben, sollten Sie dies ebenfalls dem Beitragsservice mitteilen, damit das Beitragskonto abgemeldet werden kann. Der Beitragsservice kann von Ihnen einen Nachweis fordern, beispielsweise eine Gewerbeabmeldung oder Ähnliches.

  • Möchten Sie das Beitragskonto eines Verstorbenen abmelden, so benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen, die letzte Adresse und die Beitragsnummer der verstorbenen Person mit und bitten Sie um Abmeldung. Geben Sie auch eine Adresse an, an die der Beitragsservice die Abmeldung schicken soll, falls unter der letzten Adresse der verstorbenen Person keine Post mehr empfangen werden kann.

Unser Rat

Bleiben Sie am Ball, wenn Sie keine Antwort vom Beitrags­service erhalten. Ihr Beitragskonto ist erst dann wirklich abgemeldet, wenn dies bestätigt wurde. Falls etwas schiefläuft, werden jeden Monat wieder Rundfunkbeiträge fällig!

Das sind keine Gründe für eine Abmeldung

  • Kein Abmeldegrund ist es, wenn Sie in eine bisher unbewohnte Wohnung umziehen und dort niemand anderes angemeldet werden soll, denn dann zahlt bisher noch niemand für die Wohnung. In diesem Fall müssen Sie dem Beitragsservice nur Ihre neue Adresse mitteilen.
  • Kein Abmeldegrund ist es, wenn Sie nur private Sender schauen oder nur Radio hören, denn auf die tatsächliche Nutzung kommt es beim Rundfunkbeitrag nicht an.
  • Kein Abmeldegrund ist es, wenn Sie grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag sind.

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