Negativzinsen unzulässig – Geld zurückfordern
Von Verwahrentgelten auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Entgelte auf Sparguthaben sind unzulässig. Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück! Mit Musterbrief.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kundinnen und Kunden ein sogenanntes Verwahrentgelt (Negativzinsen) für Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten berechnet. Die meisten Anbieter haben nach der Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) davon jedoch wieder Abstand genommen.
- Von diesen Strafzinsen waren zunächst vor allem Neukundinnen und -kunden betroffen, doch immer mehr Banken strebten auch Vereinbarungen mit der Bestandskundschaft an, um nachträglich ein Verwahrentgelt berechnen zu können.
- Selbst für Sparkonten verlangte beispielsweise die Commerzbank AG ein als Guthabenentgelt getarntes Verwahrentgelt. Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt einen Riegel vorgeschobene: Verwahrentgelte auf Sparguthaben sind unzulässig.
- Betroffene sollten unrechtmäßig gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenfreien Musterbrief zur Verfügung.
Viele Kreditinstitute verlangten für Guthaben auf Tagesgeld- und Girokonten Negativzinsen. Oft waren es um die 0,5 Prozent. Einige Anbieter berechneten keine sogenannten Verwahrentgelte, sondern nahmen stattdessen Gebühren für das Führen eines Tagesgeldkontos. Lange galten Strafzinsen vor allem für Neukundinnen und Neukunden. Doch zahlreiche Banken und Sparkassen versuchten, individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden zu treffen, um nachträglich ein Verwahrentgelt berechnen zu können. Betroffene berichteten uns, dass ihre Bank mit der Kündigung des Kontos gedroht habe, falls man sich nicht einigen könne. Das haben einige Institute sogar getan.
Verwahrentgelte auf Sparguthaben
Die Commerzbank AG haben wir wegen als sogenannte Guthabenentgelte getarnte Verwahrentgelte verklagt. Warum? Die Bank kassierte selbst für Guthaben auf Sparkonten Entgelte. Wir hielten das für rechtswidrig und wollten diese Geschäftspraxis ganz grundsätzlich vor Gericht klären lassen – auch für die Zukunft.
Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben wir gewonnen. In zweiter Instanz wollte das Oberlandesgericht unserer Auffassung nicht folgen. Aber das Verfahren war für uns damit noch nicht abgeschlossen und wir haben Revision eingelegt. Mit Erfolg!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unserer Revision im Februar 2025 in wesentlichen Punkten stattgegeben (Az. XI ZR 183/23). Damit ist klar, dass das Unternehmen von Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Entgelte für Guthaben auf Sparkonten verlangen durfte. Entsprechende Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis der Commerzbank AG erklärte das Gericht für unzulässig. Das BGH-Urteil werten wir auch als Signal an die ganze Branche: Entgelte auf Sparguthaben sind nicht rechtmäßig.
Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten
In Bezug auf Giro- und Tagesgeldkonten hat der BGH ebenfalls Entscheidungen getroffen (Az. XI ZR 61/23; XI ZR 65/23; XI ZR 161/23): Auch für Guthaben auf Tagesgeldkonten dürfen Banken und Sparkassen demnach keine Verwahrentgelte erheben.
Bei Girokonten stellt sich die rechtliche Lage etwas anders da: Grundsätzlich sind Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten nicht automatisch unzulässig. Allerdings sind die vor dem BGH verhandelten Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wir gehen davon aus, dass die von anderen Anbietern verwendeten Klauseln ebenfalls intransparent und damit unwirksam sind.
Hier hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Volksbank Rhein-Lippe, die Sparda-Bank Berlin und die Sparkasse Vogtland geklagt.
Verwahrentgelte zurückfordern
Banken und Sparkassen haben jahrelang unrechtmäßig Verwahrentgelte erhoben. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können Sie diese jetzt zurückfordern. Prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge und Umsätze, ob und in welcher Höhe Sie Verwahrentgelte gezahlt haben. Fordern Sie diese im zweiten Schritt von Ihrer Bank oder Sparkasse zurück. Nutzen Sie dafür unseren kostenfreien Musterbrief.
Musterbrief zu Verwahrentgelten
Mit unserer Musterbrief-Vorlage (RTF-Dokument) können Sie ein passendes Schreiben aufsetzen, um Verwahrentgelte von Ihrem Kreditinstitut zurückzufordern.
Unser Rat
Wenn Sie planen, ein neues Konto zu eröffnen, sollten Sie sich bei den Banken und Sparkassen über die Kosten informieren – auch unabhängig von Verwahrentgelten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält eine Übersicht bereit.
Sie fragen sich, wie Sie ihr Geld am besten anlegen können? Das kommt ganz auf Ihren persönlichen Bedarf an. Wann und wofür benötigen Sie das Geld? Wie sicherheitsorientiert sind Sie? Können und wollen Sie ein Risiko eingehen? Als sichere Anlagen kommen weiterhin Sparbriefe und Festgelder infrage, auch bei anderen Anbietern als der Hausbank. Wenn Sie bereit sind, ein Risiko einzugehen, können Sie auch Geld über sogenannte Exchange Traded Funds (ETF) anlegen. ⇒ Tipps zum richtigen Sparen
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