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Darf meine Bank oder Sparkasse mein Konto kündigen?

Ein Bankkonto ist für die meisten Menschen heutzutage unverzichtbar. Doch was passiert, wenn meine Bank mir plötzlich das Konto kündigt? Diese Situation stellt Betroffene vor viele Fragen: Dürfen Banken das überhaupt einfach so? Wie verhält sich mein Recht auf ein eigenes Konto dazu? Wie kann ich mich gegen eine solche Kündigung wehren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und geben Handlungsempfehlungen.

Junge Frau sitzt an einem Laptop und schaut auf einen Brief

Das Wichtigste in Kürze

  1. Banken können Konten ihrer Kundinnen und Kunden ohne Angabe von Gründen nach der gesetzlichen Frist kündigen.
  2. Kundinnen und Kunden haben aber zu jederzeit Anrecht auf ein sogenanntes Basiskonto.
  3. Kostenlose Girokonten gibt es nur noch wenige am Markt. 
Stand: 14.10.2024

Banken haben grundsätzlich das Recht, die Geschäftsbeziehung zu ihren Kundinnen und Kunden zu beenden. Kündigungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken geregelt. Die Banken müssen jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt nach § 675h BGB mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei erheblichen Pflichtverletzungen der Kundinnen und Kunden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie passt eine Kündigung zu meinem Recht auf ein eigenes Konto?

Das Recht auf ein eigenes Konto ist durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) geschützt, das allen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU das Recht auf ein Basiskonto zusichert. Wenn das gekündigte Konto Ihr einziges Konto ist, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto – auch bei der gleichen Bank, wenn Sie dort trotz Kündigung noch bleiben wollen. Hierauf weisen Banken in aller Regel aber leider nicht hin. Das Basiskonto bietet grundlegende Zahlungsdienste wie Überweisungen, Daueraufträge und den Empfang von Zahlungen.

Müssen die Banken Gründe für die Kündigung nennen?

Bei einer ordentlichen Kündigung sind Banken in der Regel nicht verpflichtet, den Kundinnen und Kunden Gründe zu nennen. Anders verhält es sich bei einer fristlosen Kündigung. Hier muss die Bank konkrete Gründe angeben, da eine fristlose Kündigung nur bei schwerwiegenden Verstößen seitens der Kundinnen und Kunden gerechtfertigt ist.

Warum kündigen Banken ein Konto?

Darüber, warum die Banken Konten kündigen, während sie gleichzeitig um neue Kundinnen und Kunden werben, können wir lediglich spekulieren. In den meisten Fällen werden es aber wirtschaftliche Gründe sein. „Der Kunde ist nicht lukrativ genug.“ Oft haben die Betroffenen neuen AGB, die mit Preiserhöhungen verbunden sind, nicht zugestimmt. Theoretisch können aber auch regulatorische Anforderungen oder das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gründe für eine Kontokündigung sein.

Kann ich Einspruch gegen eine Kontokündigung einlegen oder widersprechen?

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Kündigung Einspruch einzulegen. Zunächst sollten Sie schriftlich und unter Darlegung der eigenen Sichtweise gegenüber der Bank widersprechen. Sollte die Bank dem Widerspruch nicht nachkommen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für das Bankenwesen wenden oder rechtlichen Beistand suchen, um Ihre Rechte zu wahren. Ein Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung hat aus unserer Erfahrung allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. 

Etwas anders kann es sich verhalten, wenn Sie Mitglied einer Genossenschaftsbank sind. Hier hat das OLG Celle (Beschluss vom 08.06.2020, Az. 20 U 45/19) entschieden, dass aufgrund der Satzung für die Dauer einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft ein Anspruch auf Einrichtung eines Kontos besteht. "Gemessen am Gleichbehandlungsgebot und § 11 Satz 1 der Satzung ist die ordentliche Kündigung (§ 19 Abs. 1 der AGB) nämlich widersprüchlich und verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).... Eine Kündigung des Bankvertrages kam nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen eines Ausschlusses des Verfügungsklägers aus der Genossenschaft gemäß § 9 Abs. 1 Satzung nicht vorlagen. " 

Grundsätzlich sollten Sie sich fragen, ob Sie einer Bank, die Ihnen das Konto kündigt, überhaupt noch Ihr Vertrauen schenken möchten. 

Was muss ich beachten, wenn mein Konto gekündigt wurde?

Wenn Ihre Bank Ihr Girokonto kündigt, sollten Sie schnell handeln. Zunächst sollten Sie versuchen, die Gründe für die Kündigung zu erfahren, um gegebenenfalls widersprechen zu können. Parallel dazu ist es ratsam, sich bei einer anderen Bank um ein neues Konto zu bemühen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Stellen Sie Ihre Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto um und informieren Sie Vertragspartner über Ihre geänderte Bankverbindung. Hierfür können Sie die sogenannte Kontowechselhilfe in Anspruch nehmen.

Gibt es noch kostenlose Konten am Markt?

Ja, es gibt noch ein paar wenige kostenlose Konten am Markt, allerdings meist mit bestimmten Einkommensvoraussetzungen. Viele Banken verlangen inzwischen Gebühren für Kontoführung und Dienstleistungen. Schauen Sie sich die Konditionen genau an und suchen Sie gegebenenfalls nach alternativen Angeboten. Die Stiftung Warentest nimmt fortwährend den Markt der Giro­konten unter die Lupe und veröffentlicht die Ergebnisse (gegen Entgelt).

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