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Keine Angst vor Inkassobriefen!

Haben Sie keine Angst vor Inkassobriefen. Die Drohungen in den Schreiben sollen Sie bloß einschüchtern. Im Zweifel zahlen Sie vorerst nicht und machen den Inkasso-Check! Mit unserem Online-Service können Sie die Forderung überprüfen, die man Ihnen zugeschickt hat.

Mann prüft Inkassoschreiben

Das Wichtigste in Kürze

  1. Inkassounternehmen bauen oft Drohkulissen auf, die keine rechtliche Grundlage haben.
  2. Häufig sind die Forderungen der Firmen in den Schreiben aus der Luft gegriffen. Fast immer treiben zu hohe Inkassokosten die Rechnungen in die Höhe.
  3. Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Ratsuchende eine Forderung kostenlos überprüfen.
Stand: 16.02.2024

Wem ein Brief von einem Inkassoinstitut ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. Auf die eigentliche Forderung sind kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Von Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung ist die Rede, sogar mit Vermögensauskunft oder Haft wird gedroht.

Viele zahlen dann aus lauter Furcht, weil sie glauben, morgen würde der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Wer dem ersten Brief standhält, wird oft durch wöchentlich neue Briefe mit immer höheren Forderungen weichgeklopft.

Es kommt immer öfter vor, dass betrügerische oder unseriöse Firmen einfach behaupten, Sie würden ihnen Geld schulden. Inkassoinstitute prüfen nicht, ob die Forderung überhaupt besteht! Es interessiert sie auch gar nicht. Also sollten Sie Ihre Forderung selbst überprüfen. Unser Inkasso-Check hilft Ihnen dabei.

Unser Angebot

Mit unserem Inkasso-Check bieten wir Ihnen quasi ein Erste-Hilfe-Kit für den Notfall, das Sie schnell zur Hand haben und einfach bedienen können. Sie müssen dafür lediglich online einige Fragen beantworten und erhalten am Ende eine individuelle rechtliche Ersteinschätzung sowie einen eigens erstellten Musterbrief, mit dem Sie sich – falls notwendig – an das Inkassounternehmen wenden können. 

Sie haben einen Inkassobrief erhalten? Machen Sie den Inkasso-Check!

Inkassoschreiben – so gehen Sie vor

  • wenn die Forderung völlig aus der Luft gegriffen ist:

Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab.

Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen.

„Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.

Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.

Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.

  • wenn es sein könnte, dass die Forderung zu Recht besteht:

Ist eine Forderung wirklich rechtens, sollte sie natürlich bezahlt werden. Haben Sie nicht genügend Geld auf dem Konto, helfen wir Ihnen dabei zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt und Sie durch das Begleichen der Forderung in einen immer größeren Schuldenstrudel geraten. Inkassofirmen drängen Verbraucher immer wieder zu einer kostenpflichtigen Ratenzahlung, die die Gesamtkosten in die Höhe treibt.

Sie möchten prüfen, ob Ihr Inkassoschreiben seriös ist? Vergleichen Sie das Dokument mit unserem interaktiven Inkassobrief. Oder Sie schauen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vorbei. Dort finden Sie die Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben.

Unser Rat

  • Lassen Sie sich nicht verunsichern! Inkassoinstitute haben keine besonderen Rechte und versuchen, Betroffene in den meisten Fällen mit wüsten Drohbriefen einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie stur und zahlen Sie nicht, wenn Sie meinen, dass eine Forderung aus der Luft gegriffen ist.
  • Handeln Sie zügig, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Wir helfen weiter, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Inkassokosten oft zu hoch

Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Fantasiegebühren, Auslagen und Zinsen lassen die Inkassoforderungen oft explodieren. Bei zwei Dritteln von mehr als 1.100 durch die Verbraucherzentralen untersuchten Verbraucherbeschwerden im Jahr 2016 standen die Entgelte in keinem Verhältnis zur Leistung.

Inkassobüros orientieren sich bei ihren Berechnungen am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem konnten früher bei einer offenen Forderung von 450 Euro Kosten in Höhe zwischen 15,00 Euro und 122,50 Euro anfallen – zuzüglich Auslagen und gegebenenfalls Mehrwertsteuer. Regelmäßig berechneten Inkassobüros bei der Forderungshöhe auch für ein einfaches und standardisiertes Forderungsschreiben 44,10 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, für ein "schwierigeres" Schreiben sogar 63,70 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt also 90,96 Euro. Nach unserer Auffassung rechtfertigte so ein Schreiben allenfalls eine Summe in Höhe von 30 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Deutlich günstiger wurde es ab 1. Oktober 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch eine zusätzlich eingeführte Gebührenstufe wird verhindert, dass die Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Auch dürfen seitdem auch für höhere Forderungen für das erste Anschreiben nur niedrigere Gebühren genommen werden.

Darüber hinaus wollen sich manche Inkassofirmen unbegründete Kosten für Posten wie Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren bezahlen lassen.

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