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Vorsicht vor Lohnabtretungsklausel bei Ratenzahlung

Wer seine Schulden nicht auf einen Schlag bezahlen kann, schließt manchmal mit dem Gläubiger – häufiger mit dessen Inkassobüro – eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. In dieser ist allerdings oft eine Lohnabtretung vereinbart. Vorsicht, das sollten Sie nicht unterschreiben!

Frau liest Brief am Fenster

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ratenzahlungsvereinbarungen heißen auch Teilzahlungsvergleich oder Rückzahlungsvergleich.
  2. Eine Lohnabtretung sollte darin nicht vereinbart sein.
  3. Vorsicht auch vor der Abtretung eines "gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit".
Stand: 30.07.2024

Gegen eine Ratenzahlungsvereinbarung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie kann eine Alternative sein, wenn Sie Schulden nicht auf einen Schlag begleichen können oder wollen. In vielen Fällen ist in diesen Vergleichen aber eine Lohnabtretung vereinbart. Bei nicht pünktlicher Zahlung kann das Inkasso-Unternehmen dann sofort - ohne einen "Umweg" über ein Gericht - Ihren Arbeitgeber kontaktieren und den pfändbaren Teil Ihres Gehalts einziehen. So eine Vereinbarung sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.

Das Konto vor Zugriffen schützen

Noch eine Nummer gefährlicher als eine Lohnabtretung ist die Abtretung eines "gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit". Damit kann das Inkasso-Unternehmen nicht nur das Konto sofort komplett leerräumen, sondern zusätzlich einen von Ihnen vereinbarten Dispo-Rahmen ausschöpfen. Gegen eine solche Abtretung ist Ihr Girokonto nur geschützt, wenn es zum Zeitpunkt der Offenlegung schon ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist.

Bei der Abtretung eines "gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit" handelt es sich nämlich nicht um eine Pfändung, bei der Sie nach Erhalt noch vier Wochen Zeit haben, Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln, sondern um eine freiwillige Abtretung. Selbst das für den Erhalt des Existenzminimums benötigte Geld ist nur auf einem P-Konto vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Gespräch vereinbaren

Sie sind finanziell in Schieflage geraten? Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Wir beraten Sie – kompetent und unabhängig. Eine erste Hilfe erhalten Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr unter Tel. (040) 24832-109. Dort können sie zudem einen Termin für eine 20-minütige Kurzberatung vereinbaren.

Rechnungen prüfen mit unserem Inkasso-Check

Sie haben eine Inkasso-Rechnung erhalten? Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten. Gleichzeitig raten wir aber dringend dazu, erhaltene Inkasso-Rechnungen immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen.

Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check können Sie eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Sie werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten abschließend eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel Sie bezahlen müssen. Zudem können Sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.

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