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Mahnbescheid - was tun?

Sie schulden jemandem Geld und haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten? Darauf sollten Sie zügig reagieren. Wir erklären, was genau Sie tun müssen.

Frau grübelt über Verträgen
Stand: 20.03.2023

Sie schulden jemandem Geld und haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten? So sollten Sie darauf reagieren.

  1. Ist die im Mahnbescheid gestellte Forderung Ihres Gläubigers rechtens, sollten Sie möglichst schnell zahlen oder notfalls versuchen, eine Zahlung in Raten zu vereinbaren.
  2. Haben Sie Zweifel an der Forderung oder sind unsicher – auch wegen Zinsen oder Teilen der Summe – sollten Sie sofort Widerspruch einlegen! Stellt sich später heraus, dass Sie doch alles bezahlen müssen, können Sie Ihren Widerspruch immer noch zurücknehmen. Dann wird es zwar etwas teurer, aber ein versäumter Widerspruch ist riskanter.

Mahnbescheid widersprechen

Es ist ganz wichtig, einem Mahnbescheid zu widersprechen, auch wenn die Forderung unberechtigt ist oder Sie den Anspruchsteller gar nicht kennen. Beachten Sie den Mahnbescheid nicht, so kann aus diesem am Ende ein vollstreckbarer Titel werden. Mit diesem kann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden. Ob die Forderung berechtigt war oder nicht, interessiert dann in der Regel nicht mehr. Einwände gegen die Forderung können nicht mehr oder nur noch sehr begrenzt geltend gemacht werden.

Widersprechen Sie daher wie folgt:

In dem gelbem Brief, mit dem der Postbote den Mahnbescheid bringt, finden Sie einen Vordruck für Ihren Widerspruch, den Sie ausfüllen müssen. Das ist ganz einfach. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Auch das Gericht, an den Sie den Widerspruch schicken müssen, ist schon auf dem Formular angegeben.

Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides. Geht Ihr Widerspruch verspätet ein, wird dies als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt. In beiden Fällen heißt es, dass die Gegenseite, also derjenige, der Geld von Ihnen will, seinen Anspruch nun begründen und beweisen muss.

Gut zu wissen

Das Gericht prüft nicht, ob die gegen Sie gerichtete Forderung tatsächlich besteht. Darauf wird auch deutlich hervorgehoben im Mahnbescheid hingewiesen. Das bedeutet: Ein Mahnbescheid gibt keinen Aufschluss über die Berechtigung der Forderung. Jede Forderung – auch eine völlig aus der Luft gegriffene – kann per Mahnbescheid erhoben werden!

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