Ratenvereinbarung beim Inkasso: Das sollten Sie nicht akzeptieren!
Wollen Sie Ihre Schulden in Raten abstottern, lauern einige Stolperfallen! Worauf Sie beim Unterzeichnen einer Ratenvereinbarung achten sollten, um nicht draufzuzahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ratenzahlungen kosten in der Regel zusätzlich Geld. Die Kosten müssen aber ausdrücklich vorab vereinbart worden sein.
- Viele Klauseln in Ratenzahlungsvereinbarungen sind nachteilig für die Betroffenen. Selbstauskünfte, etwa zu Unterhaltspflichten, zum Arbeitgeber oder zum Konto, sind nicht erforderlich.
- Manchmal können Ratenzahlungsvereinbarungen im Nachhinein noch widerrufen werden.
Inkassoschreiben schüchtern viele Menschen ein. Sie sollen Geld bezahlen, das sie vielleicht nicht haben. Inkassounternehmen drohen häufig mit einem Eintrag bei der Schufa, hohen Folgekosten und Vollstreckungsmaßnahmen. Das Angebot einer Ratenzahlung, also das schrittweise Abstottern des Betrags, erscheint dann verlockend. Die Ratenzahlung vorschnell zu unterschreiben, kann jedoch zu noch mehr Problemen führen.
Ich habe eine Ratenvereinbarung bekommen, was nun?
Das Inkassounternehmen hat Ihnen eine Ratenvereinbarung geschickt. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit diesem Schreiben umgehen sollen, können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren:
Schritt 1: Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist.
Wichtig ist zunächst zu klären, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Nutzen Sie hierfür unseren Inkasso-Check.
Unterschreiben Sie eine Ratenzahlung vorschnell, um keinen Schufa-Eintrag zu riskieren, kann dies als Anerkennung einer Forderung gewertet werden. Stellt sich später heraus, dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie sich dagegen viel schwerer zur Wehr setzen. Sie sollten eine Ratenvereinbarung daher nie vorschnell unterzeichnen, sondern sich ausreichend Zeit für die Prüfung nehmen. Passen Sie allerdings auf, dass Sie für nicht eingehaltene Fristen noch zusätzliche Gebühren zahlen müssen!
Achtung bei Telefonaten: Vereinbarungen zur Ratenzahlung sollten Sie nur schriftlich abschließen. Bei einem Telefonat haben Sie sonst keinen Beweis dafür, was am Telefon besprochen wurde. Auch wenn es aufwendiger ist, sollten Sie Inkasso-Angelegenheiten daher stets schriftlich klären.
Unser Rat
Sollte feststehen, dass Sie tatsächlich Schulden haben und stimmt auch die Höhe der Forderung, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen. Zahlen Sie besser alles auf einmal und verzichten Sie, wenn möglich, auf eine Ratenzahlung. Denn Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen und Zinsen treiben die Schulden nur in die Höhe. Auch sogenannte Restschuldversicherungen (oder Ratenschutzversicherungen bzw. Kreditlebensversicherungen) können Sie teuer zu stehen kommen.
Sie wollen oder müssen in Raten zahlen? Geben Sie auf keinen Fall Informationen über sich heraus (wie z. B. zu Ihrer Arbeit, Versicherungen, Familienverhältnissen, Kontonummern etc.) Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Die Informationen dienen dem Zweck, eine Pfändung gegen Sie durchführen zu können.
Schritt 2 (optional): Überprüfen Sie die Kosten für die Ratenzahlung.
Das Inkassounternehmen berechnet für die Ratenzahlung in der Regel sowohl Zinsen als auch zusätzliche Kosten, die sogenannten Einigungskosten. Diese sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie mit dem Inkassounternehmen vertraglich vereinbart wurden. Das Inkassounternehmen muss Sie vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung in Textform auf die zusätzlichen Kosten hinweisen. Kommt es dieser Informationspflicht nicht nach, können Sie den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Rechenbeispiel: Sie haben 500 Euro Schulden und bezahlen fünf Monate lang jeden Monat 100 Euro ab. Dann müssen Sie nicht mehr als 41,16 Euro für die Ratenzahlungsvereinbarung zahlen. Schulden Sie höhere Beträge, kann auch der Kostensatz für die Ratenzahlung steigen.
Unser Tipp
Manchmal liegt ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil gegen Sie vor. Das ist eine sogenannte titulierte Forderung. Gegen titulierte Forderungen können Sie in aller Regel nichts mehr machen. Diese Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Wenn Sie zu einer titulierten Forderung eine Ratenzahlung abschließen, sollten Sie daher stets auch handschriftlich den folgenden Passus einfügen:
„Nach Abzahlung der Raten aus dieser Vereinbarung ist der Gläubiger verpflichtet, den Titel in entwerteter Form an den Schuldner herauszugeben.“
Schritt 3: Achten Sie auf nachteilige Formulierungen.
Manche Ratenzahlungsvereinbarungen enthalten die Formulierung, mit denen sich das Inkassounternehmen die „einseitige Anpassung der Ratenhöhe“ vorbehält. Streichen Sie diesen Passus, da man sonst beliebig hohe Raten von Ihnen verlangen kann. Auch diese Formulierungen sollten Sie nicht akzeptieren und durchstreichen:
- „Mir ist bekannt, dass ich die genannte Forderung schulde, die zur Zeit einschließlich bisher entstandener Verzugszinsen und Kosten insgesamt xx Euro beträgt.“ ⇒ Sie erklären damit, dass Sie den gesamten geforderten Betrag akzeptieren. Sie sollten aber überhöhte Kosten und/oder Zinsen streichen und den korrekten Betrag einsetzen.
- „Ich verzichte auf die Einrede der Verjährung oder Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre.“ ⇒ Damit darf das Inkassobüro die Forderung noch in 30 Jahren von Ihnen verlangen.
- „Die Angaben zur Selbstauskunft mache ich freiwillig, um eine sachgerechte Entscheidung basierend auf meinen finanziellen Verhältnissen zu ermöglichen: ...“ ⇒ Auf diesem Wege liefern Sie dem Inkassobüro detaillierte Informationen über Ihr Einkommen, Ihren Arbeitgeber und vieles mehr. Diese Daten können zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
- „Ich verzichte auf die Möglichkeit einer Vollstreckungsklage.“ ⇒ Mit diesem Passus verzichten Sie darauf, Ihre gesetzlich geregelten Schutzvorschriften zu nutzen.
- „Zur Sicherung trete ich den pfändbaren Teil aller meiner Einkünfte (Lohn, Abfindung, Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.) an die Gläubigerin ab.“ ⇒ So erlauben Sie dem Inkassobüro, ohne Gerichtsbeschluss Ihr Einkommen oder Ihren Lohn zu pfänden.
Schritt 4: Ungewollt unterschrieben? Das können Sie tun.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen. Dies ist möglich, wenn
- die Hauptforderung über 200 Euro liegt,
- die Vereinbarung länger als drei Monate läuft
- und die Ratenzahlung ohne wirksame Widerrufserklärung erfolgt ist.
Nach einem wirksamen Widerruf entfallen die Kosten rückwirkend. Ein Widerruf kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassobüros unterschrieben haben, die noch andere Vereinbarungen enthält – etwa den Verzicht auf Rechte oder die Anerkennung der Forderung oder der Kosten.
Unser Angebot
Sie sind finanziell in Schieflage geraten? Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Wir beraten Sie – kompetent und unabhängig. Eine erste Hilfe erhalten Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr unter Tel. (040) 24832-109. Einen Termin für eine 20-minütige Kurzberatung können Sie unter Tel. (040) 24832-209 vereinbaren.