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Ohne Krankenversicherung – was tun?

Immer noch gibt es in Deutschland Menschen ohne Krankenversicherung. Dabei ist der Versicherungsschutz gerade jetzt wichtiger denn je. Wir helfen Ihnen, wieder ins Versicherungssystem zurückzukehren.

Notaufnahme im Krankenhaus

Das Wichtigste in Kürze

  1. Rund 61.000 Menschen in Deutschland haben trotz einer Versicherungspflicht keine Krankenversicherung.
  2. Die Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist für die Betroffenen oft mit hohen Nachzahlungen verbunden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Einige Krankenkassen lassen sich allenfalls für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf ein.
  3. Ermäßigungen und spezielle Tarife sollen Nicht-Versicherten den Wiedereinstieg ins Versicherungssystem erleichtern, doch die Hürden sind immer noch hoch.
  4. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert verpflichtende Ratenzahlungvereinbarungen, die zu den finanziellen Möglichkeiten Nicht-Versicherter passen.
Stand: 11.02.2022

Seit 2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für die private Krankenversicherung (PKV) eine allgemeine Versicherungspflicht. Der Versicherungsschutz wird jedoch nicht – wie etwa die Steuer – bei jedem Bürger über Finanz- oder Einwohnermeldeämter eingefordert und kontrolliert, sondern viele, zum Beispiel freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, müssen sich selbst melden. Tut man das nicht, muss man nachzahlen, selbst für mehrere Jahre rückwirkend. Zwar nicht immer den vollen Betrag, aber trotzdem kann das einige tausend Euro ausmachen. Und den vollen Versicherungsschutz genießt man erst wieder, wenn sämtliche Beitragsschulden, Verzugszinsen und Säumniszuschläge nachgezahlt worden sind oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

Die richtige Krankenversicherung finden

Zunächst ist wichtig, zu klären, ob die GKV zuständig ist oder die PKV. Wer zuletzt in der GKV war, gehört dorthin. Wer privat versichert war, zur PKV. Wer unsicher ist, meldet sich besser zuerst bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, die das dann klären sollte.

Gesetzliche Krankenversicherung 

Wenn Sie sich als Noch-nicht-Versicherter bei einer Krankenkasse melden, müssen Sie für jeden Monat zwischen Beginn der Versicherungspflicht und der Anmeldung einen ermäßigten Betrag von weniger als 50 Euro zahlen. Alllerdings kommen noch die Kosten für die Pflegeversicherung dazu. Die Konditionen gelten nur, wenn der Zeitraum mehr als drei Monate umfasst, keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen wurden oder die Kosten zurückgezahlt werden und man vorher pflichtversichert war.

Als freiwillig Versicherter müssen Sie die vollen Beiträge nachzahlen. Lediglich noch nicht beglichene Säumniszuschläge werden Ihnen auf monatlich ein Prozent ermäßigt. Beitragsschulden in der gesetzlichen Versicherung verjähren nach vier Jahren – außer bei vorsätzlichem Vorenthalten. Normalerweise werden von Neu-Versicherten also höchstens die reduzierten Beiträge für vier bis fünf rückständige Jahre gefordert.

Private Krankenversicherung 

Für Privatversicherte mit Beitragsrückständen wurde der sogenannte Notlagentarif eingeführt, der allerdings nur geringe Leistungen bietet. Mit Hilfe des günstigen Tarifs sollen Betroffene ihre Schuldenberge reduzieren können. Verträge, die aufgrund von Beitragsrückständen ruhend gestellt worden sind, werden rückwirkend in den Notlagentarif überführt.

Unser Rat

Warten Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann haben Sie weder Kraft noch Lust, sich mit Ihrem Versicherungsstatus zu beschäftigen.

  • Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben. Entrichten Sie den geringstmöglichen Beitrag und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung, um Ihre gegebenenfalls aufgelaufenden Schulden abzustottern.
  • Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Beitragsschulden haben: Beantragen Sie, dass noch nicht bezahlte Säumniszuschläge rückwirkend auf ein Prozent reduziert werden.
  • Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugehören: Gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

Hohe Hürden für die Rückkehr

Eine Rückkehr in den Versicherungsschutz ist also möglich, aber für viele Betroffene sind die Hürden weiterhin zu hoch. Die aufgelaufenen Beitragsschulden können sie in der Regel nicht auf einen Schlag begleichen – und einen grundsätzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Einige Krankenkassen lassen sich im besten Fall für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf ein. Dabei wäre ein Recht auf Ratenzahlung besonders hilfreich. Mit einer wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung ist der volle Versicherungsschutz nämlich automatisch wiederhergestellt, wenn (und das ist wichtig!) die vereinbarten Raten zuverlässig gezahlt werden.

Wir fordern daher: Krankenkassen und Krankenversicherungen müssen verpflichtet werden, mit Nicht-Versicherten Ratenzahlungen zu vereinbaren, die zu deren finanziellen Möglichkeiten passen. Außerdem sollte der Säumniszuschlag auf ein angemessenes Niveau gesenkt werden.

Eine Krankenversicherung ist heutzutage wichtiger denn je, doch rund 61.000 Menschen in Deutschland leben immer noch ohne einen solchen Schutz. Wir können es uns generell, aber besonders jetzt nicht erlauben, dass Menschen den Gang zum Arzt meiden, weil sie nicht versichert sind.

Gründe für fehlenden Versicherungsschutz

Warum sind immer noch viele Menschen nicht krankenversichert? Gründe gibt es viele. Das könnten drei sein:

  1. Ein Grund ist, dass Menschen mit geringem Einkommen trotzdem relativ viel Geld für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen. Das ist in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sehr unterschiedlich. Seit 1. Januar 2019 können sich Selbstständige für etwas mehr als 160 Euro im Monat freiwillig versichern. Doch dazu kommen noch die Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung ist das Einkommen gänzlich irrelevant – nur das Alter und der Gesundheitszustand sind von Bedeutung. Deshalb kommen Privatversicherte noch häufiger in finanzielle Schwierigkeiten, vor allem wenn sie älter werden und die Beiträge unverhältnismäßig steigen.
  2. Ein zweiter Grund dürfte sein, dass man sich mit dem Thema Krankheit nicht befassen möchte, wenn man jung und gesund ist.
  3. Ein dritter Grund ist sicher auch, dass in der Bevölkerung nur wenig Bewusstsein für das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, und mancher erst einsteigen will, wenn er Leistungen braucht, nicht aber, wenn es darum geht, die Leistungen für andere zu ermöglichen.

Unser Angebot

Unsere Patientenberaterinnen und -berater unterstützen Sie, wenn Sie ohne Krankenversicherung sind. Auskünfte erhalten Sie am Telefon unter (040) 24832-230 (Mo bis Do, 11 – 13 Uhr). Weitere Infos zum Beratungsangebot finde Sie am Ende dieses Artikels.

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