Patientenbeteiligung: Ihr Recht auf Mitsprache im Gesundheitswesen
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt Patientenvertreter:innen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit in verschiedenen Ausschüssen. Hier erfahren Sie, was Patientenbeteiligung genau bedeutet und wie Sie sich engagieren können.
Es ist wichtig, dass die Interessen von Patient:innen Gehör finden. Die Patientenbeteiligung ist ein Element zur Stärkung von Patientenrechten. Sie trägt zur Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei.
Was ist Patientenbeteiligung?
Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde 2004 die Patientenvertretung im fünften Sozialgesetzbuch (§140f SGB V) verankert. Patientenbeteiligung ist also mehr als die Vertretung von Patienteninteressen in gesundheitsrelevanten Gremien nach dem Motto „Betroffene zu Beteiligten machen“.
„Gesellschaftlich bedeutet Patientenbeteiligung die Einbeziehung von Patientenvertretern in die Arbeit der professionellen Gremien des Gesundheitssystems (z. B. Leitliniengruppen, Ethikkommission, Zulassungs- und Berufungsausschüsse).“
Die involvierten Akteur:innen der Gemeinsamen Selbstverwaltung (Hauptakteure sind z.B. die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft) sind es historisch gewohnt, nicht mit, sondern über Patient:innen zu sprechen. Zwar nehmen sie für sich in Anspruch, ihre Interessen zu vertreten – ob sie dies tun, und wenn ja, mit welchen Argumenten sie sich wie entscheiden, konnte lange Zeit niemand nachvollziehen, da sie unter sich blieben. Die pure Anwesenheit von Patientenvertreter:innen schafft eine Notwendigkeit, Entscheidungen stärker (oder überhaupt) gegenüber Betroffenen zu begründen. Sie haben ein Mitspracherecht, können Fragen stellen und die Betroffenen-Perspektive darstellen, fachliche Diskussionen führen und einen Begründungsdruck herstellen.
Wie ist die Patientenbeteiligung geregelt?
Die Beteiligung von Patient:innen wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in den Landesausschüssen sowie den Zulassungs- und Berufungsausschüssen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 geregelt und ist damit gesetzlich vorgeschrieben. (⇒ Mehr über den Hintergrund erfahren)
Die Bundesregierung hat in ihrer Patientenbeteiligungsverordnung bundesweite Patientenorganisationen definiert, die als anerkannte Organisationen gelten und zur Beteiligung sogenannter sachkundiger Personen berechtigt sind. Darüber hinaus wird definiert, dass mindestens die Hälfte der sachkundigen Personen (also der Patientenvertreter:innen) selbst Betroffene sein sollen.
Auszug § 4 der Patientenbeteiligungsverordnung: „[…] Mitberatungsrechte einvernehmlich zu spezifischen Themen sachkundige Personen, von denen mindestens die Hälfte selbst Betroffene sein sollen. Dabei ist das Einvernehmen kenntlich zu machen. Die sachkundigen Personen haben ein Mitberatungsrecht, aber kein Stimmrecht.“
Welche Organisationen sind auf Landesebene in Hamburg
beteiligt?
Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient:innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen (lt. Patientenbeteiligungsverordnung) sind für Hamburg benannt worden:
- die Verbraucherzentrale Hamburg,
- die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG) und
- der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. (über KISS Hamburg – Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Hamburg)
Diese drei genannten Organisationen dürfen geeignete Personen – sogenannte sachkundige Personen – für die gesundheitsrelevanten Ausschüsse vorschlagen. Der Hamburger Koordinierungsausschuss stimmt formal über eine Benennung ab.
Wie wird die Patientenbeteiligung in Hamburg koordiniert?
Auf Landesebene in Hamburg wird die Wahrnehmung der Mitspracherechte und die Durchführung der Patientenbeteiligung im sogenannten Koordinierungsausschuss von je einem / einer Vertreter:in dieser drei Organisationen (Verbraucherzentrale Hamburg, LAG Hamburg, KISS Hamburg) wahrgenommen. Die Aufgaben des Koordinierungsausschusses sind:
- die Organisation und Durchführung des Benennungsverfahrens,
- die Akquise von Patient:innen, die als Patientenvertreter:in in Frage kommen und
- der Erfahrungsaustausch aus den verschiedenen Gremien
Was macht die Stabsstelle Patientenbeteiligung?
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung Hamburg unterstützt hauptamtlich die ehrenamtlichen Patientenvertreter:innen bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte im Landesausschuss, im erweiterten Landesausschuss und im Zulassungs- und Berufungsausschuss (⇒ Mehr über die Ausschüsse erfahren). Die Stabsstelle in Hamburg ist damit eine regionale Anlaufstelle – sowohl für die meist ehrenamtlichen Patientenvertreter:innen als auch für diejenigen, die es noch werden wollen. Auch andere Akteur:innen im Gesundheitswesen und Interessierte am Thema Patientenvertretung können sich an die Stabsstelle wenden.
Kontakt
Haben Sie Fragen die Stabsstelle Patientenbeteiligung betreffend oder zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Patientenvertreter:in, dann melden Sie sich gerne bei uns:
- über dieses Kontaktformular
- telefonisch unter (040) 24832-131
- per Post an
Stabsstelle Patientenbeteiligung c/o Verbraucherzentrale Hamburg
Frau Wibke Glismann
Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg