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Pressemitteilung vom 13. Februar 2024

Neue Vertriebsmasche an der Haustür: „Gedeckelter Gaspreis“ ist eine Finte

Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor untergeschobenen Energieverträgen

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einer neuen Masche, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher an der Haustür in Gasverträge gelockt werden. Derzeit häufen sich bei den Verbraucherschützern Beschwerden, weil sich Vertreter als Mitarbeiter des „Grundversorgers für Gas“ oder eines anderen lokalen Hamburger Energieversorgers vorstellen und mit Verweis auf die ausgelaufene staatliche Gaspreisbremse eine Deckelung des Gaspreises versprechen. Tatsächlich werden den Betroffenen an der Haustür aber Energieverträge untergeschoben.

Die Haustürvertreter erklären, dass sie als „Grundversorger“ nach dem Wegfall der staatlichen Förderung die Aufgabe hätten, die Gaskosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Für die genaue Beurteilung der Situation müssten jedoch die Konditionen des aktuellen Gasliefervertrages offengelegt und die Zählernummer angegeben werden. Ob und inwieweit eine Deckelung des Gaspreises möglich sei, würde man im Anschluss an das Gespräch per E-Mail mitteilen. Die aufgesuchten Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert, hierfür auf einem Tablet ein entsprechendes „Werbe-Einverständnis“ zu unterschreiben. 

„Tatsächlich führt die vermeintliche Werbeeinwilligung aber zu einem Wechsel des Gasanbieters“, warnt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. In einem konkreten Fall erhielt ein betroffener Hamburger Verbraucher kurz nach dem Vertreterbesuch ein Kündigungsschreiben seines alten Gasversorgers. Die Kosten und Vertragsdetails seines neuen Gasliefervertrages kannte er jedoch nicht.

Verbraucherzentrale rät, untergeschobene Verträge zu widerrufen

An der Haustür abgeschlossene Gasverträge können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung widerrufen werden, erklärt Bornemann. Wichtig ist, dass die Betroffenen den rechtzeitigen Versand des Widerrufs und dessen Eingang beim Vertragspartner nachweisen können. Der Verbraucherschützer empfiehlt daher einen Brief per Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht.

Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihrem alten Gasanbieter mitteilen, dass sie die Kündigung ihres Vertrages nicht beauftragt haben und dieser weiter besteht. „In der Praxis ist das aber häufig nicht so einfach, weil sich die Versorger querstellen“, berichtet Bornemann.

Schutz vor untergeschobenen Energieverträgen

Um ungewollte Vertragsabschlüsse an der Haustür zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Hamburg:

  • Seien Sie vorsichtig. Geben Sie an der Haustür keine persönlichen Daten oder Vertragsdetails preis.
  • Unterzeichnen Sie nichts. Unterschreiben Sie nie ein Dokument, ohne es genau verstanden und geprüft zu haben – schon gar nicht auf einem Tablet.
  • Fragen Sie nach Informationen. Verlangen Sie immer eine Kopie aller  unterzeichneten Dokumente und bestehen Sie darauf, sämtliche Vertragsdetails schriftlich zu erhalten, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen.

Hinweis: Verbraucherinnen und Verbraucher, die Ärger mit Energieversorgern haben, können sich an die Juristen der Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Beratungstermine sind direkt online buchbar unter: www.vzhh.de/termine oder telefonisch erhältlich unter (040) 24832-107.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.