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Möbel bestellt, aber keiner liefert?

 

 

Sie haben Möbel bestellt, doch auch nach Wochen ist die Couch noch nicht da? Sie haben Handwerker engagiert, doch die erscheinen einfach nicht zum vereinbarten Termin?

Da hilft es nichts, wenn Sie dem Händler oder Handwerker hinterher telefonieren. Dann wird es Zeit, den Vertragspartner in Verzug zu setzen. Denn nur, wenn er in Verzug ist, haben Sie weitergehende Ansprüche auf Rücktritt oder Schadensersatz (z. B. ein verlorener Urlaubstag). Aus Beweisgründen sollte die Fristsetzung unbedingt schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist muss angemessen sein.

So könnte Ihr Brief etwa lauten:

  

"Am .... habe ich bei Ihnen eine Schrankwand bestellt. Die Lieferung sollte in der zweiten Juni-Hälfte erfolgen. Heute, am 2. Juli, ist immer noch nicht geliefert worden. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 14. Juli. Sollte die Lieferung bis dahin nicht erfolgt sein, werde ich vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Für eine Terminvereinbarung bin ich zu erreichen unter der Telefonnummer...".

Auch, wenn Sie die Möbel wirklich gern haben möchten und eigentlich gar nicht zurücktreten wollen: Kündigen Sie das an, denn nur das bringt den Händler auf Trab.

 

Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010

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