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Rundfunkbeitrag

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Rundfunkbeitrag zahlen in Studium und Ausbildung?!

Studierende, die Sozialleistungen wie BAföG beziehen, können sich unter Umständen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Das gilt auch für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Mit einem entsprechenden Nachweis ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich.

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    Rundfunkbeitrag für Geflüchtete?

    Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen noch gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.

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    Zu wenig Geld und trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen?

    Ihr Einkommen liegt nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen – doch Sie zahlen noch den Rundfunk­beitrag? Das muss nicht so bleiben, denn Sie können sich im Härte­fall befreien lassen!

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    Abmelden vom Rundfunkbeitrag

    Geräte abmelden war früher. Seitdem es den Rundfunkbeitrag gibt, müssen Sie eine Wohnung abmelden. Was dabei zu beachten ist.

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    Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungskonform ist. Allerdings sollen Zweitwohnungsbesitzer keinen doppelten Beitrag mehr zahlen. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen, die Mitte 2020 in Kraft getreten ist.

Beratungsangebot Rundfunkbeitrag

Unsere Beratungsangebote

Telefonische Kurzberatung Rundfunkbeitrag - ohne Termin

(040) 24832-270
Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag wie z.B.

  • Pflicht zur Zahlung
  • Befreiung und Ermäßigung (für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Studierende, Auszubildende etc.)
  • Abmeldung
  • Regeln für Wohngemeinschaften
  • Befreiung der Zahlungspflicht für Zweitwohnung

Kosten
unentgeltlich

Zeiten
Mo bis Do
10 - 11 Uhr
und
Mo 14 - 18 Uhr

Verbraucherzentrale Hamburg
Persönliche Kurzberatung Rundfunkbeitrag

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Schriftliche Beratung Rundfunkbeitrag

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