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Photovoltaikanlage: Das rechnet sich!

Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr: Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann sich bereits seit dem vergangenen Jahr über attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Und diese haben sich noch weiter verbessert. Die Konditionen für die Anschaffung einer PV-Anlage sind aktuell so günstig wie schon lange nicht mehr.
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Wo ist das Fleisch aus besserer Tierhaltung?

Seit April 2019 kennzeichnen viele Lebensmittelhändler Fleischprodukte einheitlich mit einem freiwilligen Siegel zur Haltungsform. Nun wird die Kennzeichnung zumindest für Schweinefleisch verpflichtend und staatlich kontrolliert. Doch Fleisch aus besserer Haltung bleibt bisher Mangelware im Supermarkt. Wem das Tierwohl am Herzen liegt, hat es schwer beim Einkauf.
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Karottensaft von Hipp – gar nicht hip!

Unsere »Mogelpackung des Monats« ist der Bio-Karottensaft von Hipp. Die Flasche ist kleiner, der Preis höher: Damit ist diese „doppelte" Preiserhöhung eine der höchsten in der fast 15-jährigen Geschichte unserer Veröffentlichungen zu Mogelpackungen.
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Musterbrief: Zu langsames Internet

Zeigt sich eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung zwischen der vereinbarten und der tatsächlich erbrachten Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses, müssen Sie das nicht hinnehmen. Informieren Sie Ihren Anbieter über das Testergebnis und fordern Sie ihn unter Fristsetzung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auf. Mit unserem Online-Service für Musterbriefe können Sie ein Anschreiben erstellen.
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Lindt schrumpft die Schokoladentafel

Jetzt gibt es auch bei Lindt geschrumpfte Schokoladentafeln: Die neue Sorte „Excellence Milch Chocolade 45 % Cacao“ sieht zwar von außen genauso aus wie alle anderen Sorten der Marke Excellence. Doch der Eindruck täuscht. In dieser Schokoladenpackung ist weniger drin. Damit ist die Schokoladentafel knapp 20 Prozent teurer als die reguläre Excellence-Vollmilchschokolade von Lindt.
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Fernwärme: Verfahren gegen HanseWerk Natur

HanseWerk Natur hat eine Preisgleitklausel in seinen Verträgen zur Wärmelieferung einfach umgestellt, ohne dass Kundinnen und Kunden zustimmen mussten. Wir haben das Unternehmen daher verklagt und in erster Instanz Recht erhalten. In der Berufungsverhandlung wurde unsere Klage leider abgewiesen. Aktuell analysieren wir die Urteilsgründe und prüfen, inwieweit weitere rechtliche Schritte noch möglich sind.