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Schulden: Darf meine Krankenkasse Leistungen verweigern?

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.
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Photovoltaikanlage: Das rechnet sich!

Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr: Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann sich bereits seit dem vergangenen Jahr über attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Und diese haben sich noch weiter verbessert. Die Konditionen für die Anschaffung einer PV-Anlage sind aktuell so günstig wie schon lange nicht mehr.
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Krankenkassen bitten Rentnerinnen und Rentner zur Kasse

Gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen seit 2004 Beiträge zur Krankenversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen, die als Einmalzahlungen geleistet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem teilweise widersprochen. Einige Versicherte können Geld zurückfordern.
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Anmeldung zur Schuldnerberatung

Viele Menschen in Deutschland sind überschuldet. Knapp jede oder jeder Zehnte in Hamburg war schon einmal in Zahlungsschwierigkeiten. Wir beraten Hamburgerinnen und Hamburger, die sich mit Ihrer finanziellen Situation überfordert fühlen. Hier können Sie sich zur Schuldnerberatung anmelden.