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Haspa: beraten und verkauft

Finanzberatung im Sinne der Kundinnen und Kunden: eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ein Paar aus Hamburg machte bei der Sparkasse allerdings ganz eigene Erfahrungen. Die Anlageempfehlung des Beraters führte zu einem fünfstelligen Verlust. Die Verbraucherin fühlt sich falsch beraten. Und die Haspa? Sie redet sich raus.

Glasfassade mit rotem Sparkassen-Logo
Stand: 11.12.2023

Mit einem Erbe von 1,8 Millionen Euro plante das Paar den Kauf einer Immobilie. Um bei einem passenden Angebot sofort zuschlagen zu können, wollte es sein Geld auf dem Girokonto verwahren. Dies war aufgrund der Höhe des Betrages laut des Haspa-Beraters allerdings nicht möglich. Stattdessen legte er den beiden nahe, ihr Vermögen in eine Anleihe der Haspa zu investieren. Das Paar hatte nach eigener Aussage gegenüber dem Berater mehrfach betont, dass es zum einen kein finanzielles Risiko eingehen und zum anderen sichergehen wolle, über das Geld jederzeit verfügen zu können. Auf Drängen des Beraters kaufte das Paar letztlich die Anleihe.

Verlust von 50.000 Euro

Ein halbes Jahr später fanden die Verbraucher endlich eine passende Immobilie und verkauften die Anleihe zum dann geltenden Kurswert wieder. Da das allgemeine Zinsniveau in der Zeit gestiegen war und damit die alte Anleihe für Anleger uninteressant, sank der Wert und sie mussten einen Verlust von 50.000 Euro hinnehmen. 

In einem klärenden Gespräch wies die Haspa den Vorwurf der Falschberatung von sich, bot aber an, dem Paar die Verkaufsgebühren in Höhe von 6.000 Euro sowie die Depotgebühren in Höhe von 700 Euro zu erlassen. Kosten, über die die beiden zuvor von ihrem Berater nicht informiert worden waren. Darüber hinaus stellte die Haspa als eine Art Entgegenkommen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 Euro in Aussicht. Im Gegenzug habe das Paar aber Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Das Paar lehnte ab. Eine Einigung mit der Haspa steht bis heute aus. 

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