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Achtung, Antrags-Nepp mit GEZ, Schufa, Führungszeugnis, Kirchenaustritt ...

Ob Geburtsurkunde, Kindergeld, Führungszeugnis, Grundbuchauszug, Kirchenaustritt oder Nachsendeantrag – viele teils behördliche Leistungen kann man mittlerweile online beantragen. Doch Vorsicht, wir erhalten immer wieder Beschwerden zu Trittbrettfahrern, die ihre zweifelhaften Angebote rund um offizielle Dokumente, Anträge oder Zeugnisse für Geld an den Mann oder die Frau bringen wollen.

Frau mit Laptop am Boden

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer mehr behördliche Dokumente kann man mittlerweile im Internet beantragen.
  2. Einige private Unternehmen haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Sie kassieren Geld dafür, dass sie Anfragen an offizielle Stellen weiterleiten oder Informationen zur Antragstellung verkaufen.
  3. Wollen getäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Vertrag widerrufen, stellen sich die unseriösen Anbieter oft quer und verweigern die Erstattung bereits gezahlter Beträge.
  4. Regelmäßig informieren Ratsuchende die Verbraucherzentrale Hamburg über zweifelhafte Online-Angebote, die in diesem Artikel veröffentlicht werden.
Stand: 11.04.2024

Immer mehr Verwaltungsdienstleitungen lassen sich mittlerweile online beantragen – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Doch Achtung, die entsprechenden Internetseiten sollten Sie lieber zweimal anschauen.

Nicht immer steckt hinter dem Angebot tatsächlich die Familienkasse, das Bezirksamt oder die Deutsche Post. Vielmehr betreiben private Unternehmen diese Webauftritte. Und statt der gewünschten Dokumente erhalten Sie beispielsweise einen „Wegweiser“, wie Sie diese beantragen können, oder Sie zahlen für die Weiterleitung Ihrer Anfrage an die zuständige Behörde oder Firma.

Bei der Online-Suche nicht sofort klicken

Oftmals stehen die Internetseiten der Trittbrettfahrer prominent ganz oben in der Liste der Suchmaschinenergebnisse. Kein Wunder, denn es handelt sich oft um gekaufte Werbeanzeigen. Manche Anbieter werden aber auch ganz ohne Bezahlung von den Suchmaschinen auf den Top-Plätzen gelistet.

Klicken Sie bei der Suche im Netz daher nicht vorschnell auf eines der ersten Angebote. Suchen Sie nach Verwaltungsdienstleistungen grundsätzlich lieber auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Vom Design nicht täuschen lassen

Häufig nutzen unseriöse Internetseitenbetreiber Begriffe oder Namen, die den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Behörden. Auch die Flaggenfarben der Bundesrepublik Deutschland – Schwarz, Rot und Gold – sind auf vielen Websites zu sehen. Lassen Sie sich von solchen Ablenkmanövern nicht blenden, auch nicht von den vielen Vorteilen, die man Ihnen verspricht (z.B. „in nur wenigen Schritten zum fertigen Antrag“, „schnell und stressfrei“ oder „kein langes Warten in der Behörde“). Letztendlich gibt nur der Blick ins Kleingedruckte Aufschluss darüber, ob man es mit der gewünschten Behörde oder einem privaten Dienstleister zu tun hat. Nachschauen sollte man dort ebenfalls, welche Leistungen wirklich erbracht werden.

Danke für Ihren Hinweis!

Sie sind auch auf eine Internetseite gestoßen, die mit Behörden-Nepp Kasse machen will. Informieren Sie uns und melden Sie Ihren Fall über unser Missstand-melden-Formular. Wir werden die Seite in unsere Liste zweifelhafter Angebote aufnehmen. Herzlichen Dank!

Hinweise zu zweifelhaften Online-Angeboten

Da viele Seiten schon jahrelang im Netz sind, scheinen Sie eine gute Geldquelle für deren Betreiber zu sein. Selbst wenn nur wenige auf die kostspieligen Angebote hereinfallen, machen die Strippenzieher noch immer ein gutes Geschäft. An dieser Stelle veröffentlichen wir die Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die uns ihre Fälle geschildert haben:

service-rundfunkbeitrag.de

Diese Website erscheint bei der Google-Suche zuerst, wenn man „Rundfunkbeitrag Adresse Änderung“ eingibt. Es wird nicht klar, dass das nicht die offizielle Internetseite ist (auch wenn unten rechts steht, dass es keine Verbindung zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt). Die Seite lässt einen glauben, seine Adresse beim Rundfunk zu ändern. Man muss dann noch seine Kontodaten eingeben und wenn man nicht das Kleingedruckte liest, bestätigt man die Abbuchung von 29 Euro, für die man ein Formular zur Änderung der Adresse beim Rundfunkbeitrags erhält. Das Widerrufsrecht wird natürlich ausgeschlossen, schon während der Bestellung.“

Gemeldet: März 2024

kirchenaustritt-online-beantragen.info

„Diese Internetseite ist richtige Abzocke. Es werden 29,90 Euro abgebucht für einen Online-Kirchenaustritt. Dann nach 2 Tagen erhält man ein Formular, mit welchem man zum zuständigen Amt gehen muss. Also nichts online. Kein Widerruf möglich, obwohl dies auf der Seite vermerkt ist.“

Gemeldet: Oktober 2023

fuehrungszeugnis-online-beantragen.de

„Die Seite fuehrungszeugnis-online-beantragen.de suggeriert, dass man direkt bei ihnen das Führungszeugnis online beantragen kann (durch entsprechenden Namen der Website, wie auch den Button - hier direkt...). Man erwirbt für 13 Euro aber tatsächlich nur eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie man das Führungszeugnis online auf der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragen/bestellen kann.“

Gemeldet: Oktober 2021

 

grundbuch24.de

„Ich habe am 17. August bei dem Internetanbieter Grundbuch24.de einen Grundbuchauszug bestellt und dafür 26,90 Euro entrichtet. Die Zusage war 7 bis 9 Werktage. Inzwischen ist fast 1 Monat verstrichen, aber anstatt meines Auszugs erhalte ich eine Rechnung über 10 Euro von der Justizkasse. Ich habe zunächst widersprochen und bei Grundbuch24.de die Bestellung storniert. Es war auf der Seite Grundbuch24.de nicht zu erkennen, dass nur der Service in Rechnung gestellt wird.“

Gemeldet: August 2021

dienstweg.info

„Gestern wollte ich ein Führungszeugnis beantragen… klar gebe ich das im Internet ein und gehe davon aus, dass mich der erste Link  zum Ziel führt…. Da habe ich leider falsch gedacht. Bei der Eingabe in Google wird mir zuerst dienstweg.info/fuehrungszeugnis angezeigt. Ich klick drauf... und springe zum Online-Wegweiser. Alle aufgeführten Punkte kamen mir sehr nützlich vor:

  • Kein langes Warten auf dem Amt
  • Bequem von Zuhause
  • Dauert nur wenige Minuten
  • Zustellung per Post etc.

Ich drücke den Button ‚Jetzt online bestellen‛ und weiter geht's zur Seite bopayment.info, auf der man in ein Kontaktformular persönliche Daten eintragen und die Zahlung aktivieren soll. 13 Euro für ein vermeintliches Führungszeugnis werden nun fällig, doch man erhält nur einen ‚eBook Online-Wegweisers‛. Als ich eine Bestätigungsmail und die Rechnung erhalte mit einer Notiz, dass kein Widerruf möglich ist, war ich geschockt.“

Gemeldet: April 2021

urkunden.online

„Ich habe versucht, online eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen und dachte, es handelt sich um eine offizielle Webseite des Bezirksamts/Standesamts. Das war leider nicht der Fall. Die Kosten für die Antragserteilung hat Euro 9,99 gekostet was man vorab bezahlen musste. Als ich es als nicht zutreffend fand, gab es ein Klausel dass ich den Vertrag nicht widerrufen kann.“

Gemeldet: April 2021

flensburger-punktestand.de

„Die vorab genannte Firma erscheint, wenn man seinen Punktestand abfragen möchte und vermittelt den Eindruck, dass es sich hier um eine offizielle Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt handelt. Das Ganze ist aber nur ein Fake, da man bei einer Marketingagentur landet, die nur Formulare bereitstellt und dafür Geld kassiert. Ich halte das Geschäftsgebaren für irreführend und betrügerisch.“

Gemeldet: März 2021

nachsendeauftrag-einrichten.de

„Ich habe einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Als ich eine Bestätigung von der Deutschen Post erhielt, war ich erstand, dass darin ein Preis von 26,90 Euro für ein Jahr aufgeführt wurde. Ich habe dafür nämlich 99 Euro bei nachsendeauftrag-einrichten.de bezahlt.

Auch wenn mir auf den zweiten Blick nun klar ist, dass ich den Nachsendeauftrag nicht direkt bei der Deutschen Post beauftragt habe, finde ich die Sache doch ziemlich irreführend und habe kein Verständnis für diesen Preisunterschied.“

Gemeldet: März 2021


„Ich ärgere mich sehr über einen sogenannten Drittanbieter für die Einrichtung von Nachsendeaufträgen bei der Post.

Gibt man bei Google „Nachsendeauftrag Post“ ein, erscheint dieser Anbieter gleich zuoberst. Ich bin darauf reingefallen, weil ich glaubte, den Nachsendeauftrag über diese Seite direkt bei der Post abzuschließen. Doch statt der rund 26 Euro, die das normalerweise bei der Post kosten würde, musste ich 79 Euro zahlen, die auch gleich am nächsten Tag abgebucht wurden. Erst als ich die offizielle Bestätigung von der Post bekam, wurde ich stutzig und bemerkte, dass ich auf einen Drittanbieter reingefallen war.

Nun schaute ich gleich in die AGBs und wollte den Vertrag binnen 14 Tagen per Mail widerrufen, doch man erklärte mir, dass die Leistung (also die Beantragung des Nachsendeauftrags bei der Post) bereits vollständig erbracht worden wäre und daher ein Widerruf mit Rückerstattung nicht mehr möglich sei.

Ich ärgere mich, dass man bei Google derart abgefischt wird und auf völlig überteuerte, zwielichtige Drittanbieter gelotst wird.“ 

Gemeldet: September 2019

selbstauskunft.de

Über diese Website kann man eine Schufa-Selbstauskunft für 19,90 Euro beantragen. Nirgends wird jedoch erwähnt, dass diese Selbstauskunft gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einmal pro Jahr kostenlos ist. Der Anbieter verlangt für seinen Service fast 20,00 Euro und tut doch nicht mehr, als einen Antrag bei der Schufa zu stellen. So wird eine für Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich kostenfreie Leistung (wenn man sie selbst direkt bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei beantragt) doch noch kostenpflichtig. Mit unserem Musterbrief können Sie ein Auskunftsersuchen direkt bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei stellen.

Bestellprozess dokumentieren und Vertrag widerrufen

Machen Sie Screenshots von der Bestellseite, um zu dokumentieren, was man Ihnen unter welchen Bedingungen verkauft hat. Die Betreiber der Internetseiten berufen sich regelmäßig auf den Ausschluss des Widerrufrechts, da man angeblich gewünscht hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen wird. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Tatsächlich muss man nicht nur zustimmen, dass die Dienstleistung sofort ausgeführt wird, sondern auch bestätigen, dass man wusste, dass durch die vollständige Erfüllung der Dienstleistung durch den Anbieter das eigene Widerrufsrecht erlischt. Ist das nicht der Fall, können Sie einen geschlossenen Vertrag weiterhin widerrufen. Dennoch gilt: Haben Sie vorschnell Geld überwiesen, werden Sie dieses kaum wiedersehen!

Unser Rat

Wenn Sie eine behördliche oder andere Verwaltungsleistung online abwickeln wollen, schauen Sie sich das Angebot auf der Website sehr genau an. Werfen Sie einen Blick ins Impressum und überprüfen Sie, wer den Service tatsächlich anbietet. Ist es eine vertrauenswürdige (offizielle) Stelle oder ein privater Anbieter? Achten Sie genau darauf, welche Leistung man Ihnen verspricht. Sollen Sie tatsächlich das gewünschte Dokument bekommen oder wird Ihre Anfrage nur weitergeleitet oder Ihnen ein Ratgeber zugestellt? Dokumentieren Sie den gesamten Bestellprozess mit Screenshots.

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