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Rücktritt von der Lebensversicherung

Sie sind bei Abschluss Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht informiert worden? Dann können Sie auch Jahre später die eingezahlten Prämien zurückfordern. Wir prüfen, ob Sie Anspruch haben und ob sich ein später Rücktritt für Sie lohnt.

Fußgänger läuft über Straße mit Stop-Schriftzug

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucher können von alten Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen selbst nach vielen Jahren noch zurückzutreten.
  2. Haben Versicherungsgesellschaften ihre Versicherungsnehmer nicht ordentlich über das Rücktrittsrecht informiert, müssen sie eine Rückabwicklung der Verträge akzeptieren.
  3. Die Versicherer sind bei einem Rücktritt vom Vertrag verpflichtet, Verbrauchern die eingezahlten Prämien plus Verzugszinsen zurückzuerstatten.
Stand: 16.08.2017

Versicherungsnehmer von Kapitallebens- und Rentenversicherungen können noch nach vielen Jahren von ihrem Vertrag zurücktreten und die eingezahlten Prämien zurückfordern, wenn über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß oder gar nicht informiert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Dezember 2014 entschieden (Az. IV ZR 260/11) und den Verbrauchern damit den Rücken gestärkt.

Warum dürfen Verträge rückabgewickelt werden?

Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten Antragsmodell abgeschlossen wurden, können unter Umständen rückabgewickelt werden.

Was bedeutet Antragsmodell? Beim Antragsmodell lagen dem Versicherungsnehmer, im Gegensatz zum sogenannten Policenmodell, die Versicherungs­­­bedingungen und die Verbraucher­­informationen bei der Antragstellung bereits vor. Ein Widerspruchs­­recht besteht daher nicht, dafür jedoch ein Rücktrittsrecht. Verbraucher, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach dem 29. Juli 1994 abgeschlossen hatten, konnten binnen 14 Tagen nach Vertrags­abschluss zurücktreten. Für Verträge ab dem 8. Dezember 2004 galt ein 30-tägiges Rücktrittsrecht. Wurde  über dieses Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, so erlosch das Recht zum Rücktritt automatisch einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.

Diese Befristung hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil für unwirksam erklärt. Die Folge: Versicherungs­nehmer, die nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt wurden, können von ihrem Vertrag zurücktreten. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor langer Zeit gekündigt worden sind. Die Versicherer können sich nicht auf Verjährung berufen, da die Verjährungsfrist für die Rück­abwicklungs­ansprüche erst mit der Erklärung des Rücktritts durch den Versicherungs­nehmer beginnt, so der Bundes­gerichts­hof.

Gut zu wissen

Wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind, können Sie auch heute noch von Ihrem Vertrag zurücktreten. Die Versicherung muss Ihnen dann die eingezahlten Prämien zuzüglich Nutzungszinsen zurückerstatten. Im Gegenzug müssen Sie sich im Rahmen des Wertersatzes den Versicherungs­­schutz anrechnen lassen. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Forderungen geltend zu machen (Download: 90 Cent).

Wir prüfen, ob Sie ordnungsgemäß belehrt wurden. Falls das nicht der Fall ist, prüfen wir, ob die Erklärung des Rücktritts wirtschaftlich sinnvoll ist. Relevant ist das insbesondere für Verträge, die frühzeitig gekündigt worden sind und bei denen daher gar kein oder nur ein magerer Rückkaufswert ausgezahlt wurde.

Widerspruchsrecht für Lebensversicherungen

Bereits im Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherungs­nehmern ein unbefristetes Widerspruchsrecht zusteht, wenn diese nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt worden sind. Dies betraf Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 im Rahmen des sogenannten Policenmodells abgeschlossen wurden. Policenmodell heißt: Der Versicherungsnehmer hat erst mit dem Versicherungsschein alle notwendigen Unterlagen bekommen.

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