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Keine Angst vor Inkassobriefen!

Wem ein Brief von einem Inkassoinstitut ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. Auf die eigentliche Forderung sind kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Von Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung ist die Rede, ja, sogar mit eidesstattlicher Versicherung, Offenbarungseid oder Haft wird gedroht.

Viele zahlen dann aus lauter Furcht, damit sie nicht etwas mit dem Gericht zu tun bekommen oder weil sie glauben, morgen würde der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Wer dem ersten Brief standhält, wird oft weichgeklopft, wenn jede Woche ein neuer Inkassobrief kommt und die Forderung von Brief zu Brief immer höher steigt.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Ein Inkassoinstitut hat überhaupt keine besonderen Rechte. Es sind alles nur leere Drohungen, um Sie einzuschüchtern.

So gehen Sie vor,

  • wenn die Forderung völlig aus der Luft gegriffen ist:

Legen Sie den Brief einfach ab. Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Sie können (müssen aber nicht) dem Inkassoinstitut folgenden Brief schreiben:


Ihre Nr. .......

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Forderung besteht nicht. Ich werde nicht bezahlen. Weitere Drohbriefe können Sie sich sparen. Ich werde die Verbraucherzentrale informieren und mich dort beraten lassen.

Mit freundlichem Gruß


Es kommt immer öfter vor, dass betrügerische oder unseriöse Firmen einfach behaupten, Sie würden ihnen Geld schulden. Oft wurde auch ein (angeblicher) Vertrag, z. B. beim Surfen im Internet, untergeschoben. Der unseriöse Anbieter weiß, dass viele Leute sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, obwohl sie es nicht müssten.

Inkassoinstitute prüfen nicht, ob die Forderung überhaupt besteht! Es interessiert sie auch gar nicht. Von jedem Euro, der eingezahlt wird, bekommen sie einen bestimmten Prozentsatz. Je mehr und je öfter gedroht wird, desto mehr Geld fließt in die Kasse.

Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut gar nichts machen außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere nicht einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, eine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen. Es sind alles nur theoretische Drohungen.

"Haft" zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat, und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.

Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger bzw. das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.

Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.

  •   wenn es sein könnte, dass die Forderung zu Recht besteht:


Natürlich sollte sie dann bezahlt werden. Wenn man nicht genug Geld hat, sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden. Aber: Damit Sie dabei nicht über den Tisch gezogen werden, gehen Sie auf jeden Fall zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Hier wird geklärt, ob die Forderung wirklich rechtens ist. Und: Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Unberechtigte Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, auch, wenn die eigentliche Forderung stimmt.

Stand vom Donnerstag, 14. Oktober 2010

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