Veranstaltungen

Warenkorb

Kollektiver Rechtsschutzen: Wir streiten für Sie – auch vor Gericht

Wenn wir gegen Unternehmen klagen, geht's meist durch alle Gerichtsinstanzen. Das kostet Kraft und vor allem viel Geld. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Nur so können wir gegen die übermächtigen Konzerne bestehen – in Ihrem Interesse.

Verbraucherzentrale Hamburg: Mitarbeiterin mit BGB im Arm

Mit Verbands-, Muster- und Sammelklagen können wir die Rechte von Kundinnen und Kunden eines ganzen Unternehmens oder gar einer ganzen Branche mit einem Schlag durchsetzen – beispielsweise wegen unangemessener Klauseln im Kleingedruckten, irreführender Werbung, unlauterer Verkaufs- und Vertriebspraktiken oder wegen überhöhter Preise. Damit helfen wir also nicht nur einzelnen Ratsuchenden, die uns auf ein Problem aufmerksam machen, sondern allen Verbraucherinnen und Verbrauchern – auch Ihnen ganz persönlich. Es ist unser wirkungsvollstes Instrument, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Mühselige Prozesse vor Gericht

Die Auseinandersetzungen vor Gericht sind oft mühselig und langwierig. Denn zumeist haben wir es mit Riesenfirmen wie Banken, Versicherungen oder Energieanbietern zu tun, die einen langen Atem haben. Selbst bei einer Prozessniederlage gehen sie in die nächste Instanz – häufig sogar bis zum Bundesgerichtshof.

Da wir die Verfahren stets als Klägerin anstoßen, müssen wir während der oft jahrelangen Prozesse die mit jeder Instanz steigenden Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken. Erst bei einem Sieg vor dem Bundesgerichtshof bekommen wir das ausgelegte Geld erstattet.

Risiko kann teuer werden

Doch sind die Prozesse nicht nur eine Liquiditätsfrage für uns Verbraucherschützer. Denn manchmal verlieren wir auch einen Prozess, da wir gemäß unserem verbraucherpolitischen Auftrag auch Neuland betreten und nicht nur hundertprozentig sichere Fälle anpacken.

Und selbst bei einem Prozesserfolg bleiben wir manchmal auf den Kosten sitzen – wenn nämlich die verklagte Firma insolvent ist. Dann müssen wir im Wege der sogenannten Zweitschuldnerhaftung als – erfolgreiche – Klägerin die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten tragen. Gerade wenn es also gegen windige und randständige Anbieter geht, ist das finanzielle Risiko für uns besonders groß.

Hunderte von Verfahren haben wir bereits erfolgreich durchgefochten und beispielsweise das für Sie erreicht:

  • Gaspreisklauseln gerichtlich für unwirksam erklärt.
  • Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen durch Klagen erhöht.
  • Mobilfunkunternehmen Drohungen mit der Schufa verboten.
  • Falsche Ökowerbung unterbunden.
  • Wahrheitsgemäße Textilkennzeichnung durchgesetzt.
  • Zusendung von Auftragsbestätigungen, obwohl tatsächlich keine Bestellung vorlag, verboten.

Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir regelmäßig unsere aktuellen Gerichtsverfahren. Doch bis zum Erfolg ist es ein weiter Weg. Wie der aussieht, lesen Sie im folgenden Textabschnitt – wenn Sie mögen.

Von der Abmahnung zum Gerichtsverfahren

Abmahnung: Wir schreiben die Unternehmen an und weisen sie auf den Gesetzesverstoß hin, den sie begangen haben. Das nennt sich Abmahnung. Gleichzeitig fordern wir die Firma auf, die beanstandete Praxis zu unterlassen, also beispielsweise nicht mehr irreführend oder unlauter zu werben oder sich auf knebelnde Klauseln in den AGB zu berufen.  Nun muss das Unternehmen versprechen, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass es sein Wort bricht, eine Vertragsstrafe an uns zu zahlen. Diese verbindliche Erklärung nennt sich Unterlassungserklärung.

Oft sind die Unternehmen einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung, passen ihre AGB an die Rechtslage an oder ändern ihre Geschäftspraxis. Damit ist allen Kundinnen und Kunden dieses Unternehmens geholfen. Die gewünschte Marktbereinigung ist erreicht. Manchmal zeigen sich die Unternehmen aber auch uneinsichtig. Sie behaupten, sie seien es nicht gewesen, wir seien nicht zuständig, das Verhalten sei in Ordnung, unsere rechtliche Bewertung sei falsch und so weiter und so fort.

Gerichtsverfahren: Verweigert sich das Unternehmen, gehen wir in der Regel vor Gericht und klagen unseren Anspruch ein. Teilt das Gericht (und das spätere Berufungsgericht) unsere Rechtsauffassung, gewinnen wir den Prozess. In dem Urteil steht dann im Kern das Gleiche wie in der Unterlassungserklärung. Und genau für diesen Gang zum Gericht benötigen wir Ihre Unterstützung.

Spenden Sie für unsere Gerichtsverfahren!

Unsere staatlichen Zuwendungen reichen nicht aus, um das finanzielle Risiko eines Prozesses abzudecken.

Mit einer Spende helfen Sie uns, als David den Kampf gegen Goliath aufnehmen und durchhalten zu können. Damit sich die Interessen der Vielen gegen die Tricks der Konzerne und Anbieter durchsetzen. Herzlichen Dank!