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Pressemitteilung vom 18. Februar 2021

Unilever darf Waschmittel nicht mehr in überdimensioniertem Karton verkaufen*

Verbraucherzentrale erwirkt Unterlassungserklärung für Produkt der Marke OMO

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Unilever Deutschland GmbH erfolgreich wegen einer überdimensionierten Verpackung für das Waschmittel »OMO Intensive Leuchtkraft / Variante XXXL – 100 Wäschen« abgemahnt. Das Produkt, dessen Karton nur etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt ist, darf in dieser Form nicht mehr verkauft werden.

Viel Karton, wenig Inhalt

Rund 45 Zentimeter hoch ist der stabile Karton, der sieben Kilogramm Waschpulver der Marke OMO beinhaltet. Doch oberhalb von etwa 25 Zentimetern befindet sich ausschließlich Luft in dem Pappbehälter, wenn Verbraucher das Waschmittel im Supermarkt kaufen. „Wer den Deckel zu Hause öffnet, ärgert sich. XXXL ist höchstens der Luftanteil und nicht der Inhalt der Packung“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer haben Unilever wegen Irreführung abgemahnt. Weil die Packung aus festem Karton ist und es kein Sichtfenster gibt, hätten Konsumenten keine Möglichkeit, die Füllhöhe des Produkts vor dem Kauf zu erkennen.

Gesetzgeber muss handeln

Laut Valet gibt es kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verpackungen voll zu befüllen. „Das muss sich dringend ändern!“, fordert Valet. Viele Hersteller würden die laxen und schwammigen Vorgaben zu ihren Gunsten auslegen anstatt mit gutem Beispiel voranzugehen. „Dass der Waschmittelhersteller lediglich zugesichert hat, die Höhe der OMO-Packung um vier Zentimeter zu verringern, zeigt einmal mehr, wie überfällig strengere Auflagen seitens des Gesetzgebers sind.“

Problem für die Umwelt

Waschpulver in Jumbo-Packs enthalten meist unnötige Füllstoffe. Im Vergleich zu Kompaktwaschmitteln müssen sie mehr dosiert werden. Das belastet die Gewässer. Laut Verbraucherzentrale würde die ohnehin problematische Umweltbilanz dieser Waschmittel durch eine Jumbo-Packung mit wenig Inhalt noch verschlechtert. Der unnötige Karton verschwende Ressourcen, und für den Transport überdimensionierter Verpackungen werde mehr Platz und damit in Summe mehr Kraftstoff benötigt.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt Hinweise zu Luftpackungen mit zu wenig Inhalt. Verbraucher, die sich über bestimmte Produkte ärgern, können diese jederzeit melden: www.vzhh.de/luftpackung-melden

* Es wurde eine Aufbrauchfrist bis zum 31. März 2021 vereinbart. Unilever hat sich verpflichtet, ab dem 1. April 2021 das Produkt nicht mehr an direkte Kunden zu verkaufen. Eine Verpflichtung zum Rückruf bereits im Verkehr befindlicher Ware besteht nicht. (ergänzt am 24. Februar 2021)


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