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Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht immer

Im Reisebüro gleich die Reiserücktrittsversicherung abschließen – das klingt nach einer praktischen Lösung. Doch Achtung, es gibt Tücken! Nicht immer springt die Versicherungsgesellschaft für die Stornokosten ein, so wie wir es uns eigentlich wünschen. Das sollten Sie wissen.

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Grundsätzlich springen Reiserücktrittsversicherungen ein, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aus bestimmten Gründen eine Reise nicht antreten können. So schützen sie beispielsweise bei einer schweren Erkrankung vor einem finanziellen Verlust.
  2. Aber nicht bei jedem Krankheitsverlauf muss die Versicherung für mögliche Kosten aufkommen. Vorerkrankungen, die vor dem Vertragsschluss bereits bekannt waren oder behandelt wurden, sind oft ausgeschlossen.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich die Versicherungsbedingungen daher genau anschauen und im Reisebüro oder beim Versicherer nachfragen. Muss eine Reise abgesagt werden, ist zügiges Handeln gefragt.
Stand: 11.04.2024

Sie haben beim Buchen einer Reise auch schon einmal eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Achtung, in manchen Fällen leistet die Versicherung nicht und Sie bleiben auf den Stornokosten für den gebuchten Urlaub sitzen. Vor allem Vorerkrankungen können ein Ausschlusskriterium sein.

Nur unerwartete Krankheiten sind versichert

Schwere Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt meist nur dann versichert, wenn sie unerwartet auftreten, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Knochenbruch. Bei bestehenden chronischen Erkrankungen springen Versicherungsgesellschaften hingegen oft nur ein, wenn sie vor dem Antritt der Reise nicht schon bekannt waren beziehungsweise noch nicht behandelt wurden.

Eine Versicherungsgesellschaft verweigerte beispielsweise einem älteren Mann die Erstattung der Stornokosten, als dieser von einer gebuchten Reise zurücktreten musste, weil sich seine bereits therapierte Augenerkrankung verschlimmert hatte. Seine Reiserücktrittsversicherung schloss Erkrankungen aus, die sechs Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits behandelt wurden.

Gut zu wissen

Reiserücktrittsversicherungen springen ein, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Sie übernehmen die Kosten, die bis zum jeweiligen Zeitpunkt zu zahlen sind.

Bei teuren Reisen mit mehreren Personen, die weit im Voraus gebucht werden, kann eine solche Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein – vor allem dann, wenn Kinder mitkommen. Für preisgünstigere Urlaube ist sie nicht unbedingt erforderlich, denn der maximale Schaden sind „nur“ die Stornokosten, die bei einem Reiserücktritt fällig werden können.

Intransparente Klauseln zu Vorerkrankungen 

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main muss eine Klausel zu Vorerkrankungen klar und verständlich formuliert sein, anderenfalls ist sie nicht wirksam (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Mai 2019, Az. 3330/18 (24), nicht rechtskräftig).

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist oft nicht erkennbar, in welchen Fällen Versicherer leisten und wann nicht. Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie daher besonders gut hinschauen und kritisch nachfragen. Reisebüros, die die Versicherungen oft mitverkaufen, klären leider nur selten und oft nicht ausführlich genug darüber auf.

Unser Rat

So sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine Reise wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht antreten können:

  1. Arztbesuch: Gehen Sie sofort zum Arzt bzw. zu Ihrer Ärztin. Wenn Sie dies erst einige Tage nach der Stornierung tun, so spricht schon die allgemeine Lebenserfahrung dagegen, dass es sich um eine schwere Erkrankung handelt.
  2. Ärztliches Attest: Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre Ärztin um ein Attest. Das Attest muss die Diagnose nennen und Angaben zur Dauer der Erkrankung machen. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Versicherungsfall bestehen. Bitte beachten Sie: Manche Versicherungen verlangen bei psychischen Erkrankungen sogar ein fachärztliches Attest.
  3. Stornierung der Reise: Stornieren Sie die Reise unverzüglich, sobald Sie wissen, dass Sie nicht reisefähig sein werden.
  4. Mitteilung an den Versicherer: Informieren Sie den Versicherer sofort und teilen Sie ihm mit, dass Sie die Reise nicht antreten können.

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