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Waldbrand im Urlaubsgebiet – was ist mit meiner Reise?

Sind Urlaubsorte von Feuer betroffen, fragen sich viele Reisende, ob sie eine gebuchte Reise wirklich antreten müssen und wer für Schäden vor Ort aufkommt. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben.

Waldbrand im Urlaubsgebiet

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gebuchte Pauschalreisen können bei Naturkatastrophen am Urlaubsort zum Zeitpunkt der Reise kostenfrei storniert werden.
  2. Reise-Rücktrittskostenversicherungen springen in der Regel nur ein, wenn Reisende arbeitslos werden oder sie selbst beziehungsweise nahe Angehörige schwer erkranken oder sterben.
  3. Werden persönliche Gegenstände durch ein Feuer in der Unterkunft zerstört, ist der Schaden regelmäßig durch die Hausratsversicherung abgedeckt.
Stand: 10.04.2024

Berichte über Naturkatastrophen wie Waldbrände oder anhaltende Dürren in beliebten Urlaubsregionen verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie fragen sich, ob sie eine gebuchte Reise wirklich antreten müssen und wer für mögliche Schäden vor Ort aufkommt.

Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

Wenn im Urlaubsgebiet außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise beeinträchtigen, kann diese kostenfrei storniert werden. Das gilt jedoch nur für Pauschalreisen. Haben Sie Ferienhaus, Hotel oder Flug separat gebucht, erhalten Sie möglicherweise trotzdem kein Geld oder nur einen geringen Betrag zurück.

Bei der Einschätzung, ob die Reise durch die Umstände vor Ort erheblich beeinträchtigt ist, geht es um eine objektive Sichtweise; persönliche Angst oder Befürchtungen zählen nicht. Ob die Situation im Urlaubsgebiet als gefährlich eingeschätzt wird, können Sie beim Auswärtigen Amt erfahren.

Aber auch unabhängig davon, ob eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, können Naturkatastrophen wie Waldbrände in unmittelbarer Nähe Ihres Reiseziels zur kostenfreien Stornierung berechtigen. Allerdings muss absehbar sein, dass der Urlaub zum Zeitpunkt der Reise durch die Brände oder die Dürre erheblich beeinträchtigt ist. Im Regelfall wird man diese Einschätzung erst kurz vor Urlaubsbeginn treffen können.

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten und stornieren Sie Reisen nicht voreilig, da dies hohe Kosten verursachen kann. Nehmen Sie bei einer anstehenden Reise in die betroffenen Gebiete Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf.

Haben Sie keine Pauschalreise, sondern Flug und Unterkunft unabhängig voneinander gebucht, ist die Lage komplizierter.

Sollten Sie sich bei Ihrem Flug für einen Tarif entschieden haben, der keine Stornierung zulässt, so erhalten Sie – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung – lediglich Steuern und Gebühren zurück. Nur wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert, wird Ihnen der volle Ticketpreis erstattet

Bei der Buchung von Unterkünften müssen Sie grundsätzlich den Mietpreis entrichten, auch wenn Sie nicht anreisen. Allerdings können Sie diesen um die Einnahme einer anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen kürzen.
Etwas anders verhält es sich, wenn der Anbieter Ihnen die Unterkunft gar nicht zur Verfügung stellen kann, zum Beispiel weil das Hotel vom Feuer beschädigt oder die Nutzung des Campingplatzes behördlich verboten wurde. In dem Fall sollten Sie Ihr Geld zurückbekommen. Allerdings richten sich Ihre Rechte, wenn Sie die Ferienunterkunft direkt bei dem Eigentümer oder der Eigentümerin im Ausland gebucht haben, nach dem Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.

Was tun, wenn ich schon am Urlaubsort bin?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und wird beispielsweise Ihr Hotel während des Aufenthalts von den Flammen beschädigt oder bedrohen Rauchschwaden und Feuer den Urlaubsort, sodass die Reise erheblich erschwert ist, können Sie den Reisevertrag kündigen. Der Reiseveranstalter muss dann Ihre Rückreise organisieren. Mehrkosten dürfen Ihnen hierfür nicht entstehen. Zudem ist Ihnen der Preis für die nicht genutzten Reiseleistungen zu erstatten.

Nehmen Sie in den Fällen umgehend Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf. 

Ist die Reise nicht erheblich beeinträchtigt oder bleiben Sie am Urlaubsort, so kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Ist die Nutzung des Hotelpools z.B. aufgrund der Rationierung von Wasser nicht möglich, kann das den Reisepreis mindern. Wichtig ist, dass Sie die Mängel unverzüglich, also noch vor Ort, dem Reiseveranstalter anzeigen und nicht erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub.

Haben Sie nur die Unterkunft am Urlaubsort gebucht und wird die Evakuierung des Gebiets angeordnet, so müsste der Vermieter Ihnen nach deutschem Recht die Kosten für die Tage erstatten, da die Ferienwohnung oder der Campingplatz nicht genutzt werden kann. Allerdings gilt bei Ferienwohnungen und Häusern im Ausland nur dann deutsches Recht, wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter in Deutschland leben. Ansonsten ist das Recht des Landes anwendbar, in dem die Immobilie liegt.

Zahlt die Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung?

Reiserücktritt- oder Abbruchversicherungen springen ein, wenn Sie die Reise aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht antreten können oder den Urlaub vorzeitig beenden müssen. Auch unerwartete Arbeitslosigkeit ist oftmals abgesichert. Verhindern Naturkatastrophen hingegen den Urlaub oder muss er aufgrund der Situation vor Ort vorzeitig abgebrochen werden, ist dies regelmäßig kein Versicherungsfall. Gerade bei Individualreisen lohnt sich aber vor Vertragsschluss ein Blick ins Kleingedruckte. Anders als bei Pauschalreisen bleiben Individualurlauberinnen und -urlauber ansonsten in der Regel auf ihren Kosten sitzen.

Wer zahlt, wenn mein Gepäck durch Feuer zerstört wird?

Werden persönliche Gegenstände im Hotel, der Ferienwohnung, im Wohnwagen oder Zelt durch ein Feuer zerstört, so greift unter Umständen die Hausratsversicherung. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Wer haftet, wenn der Wohnwagen oder der Campingbus durch Feuer zerstört werden?

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer von Wohnwagen oder Campingbus, so springt die Teilkasko der Kfz-Haftpflichtversicherung ein, wenn dieser den Flammen zum Opfer fällt.

Haben Sie den Wohnwagen oder Bus für die Reise gemietet, so haften Sie gegenüber dem Vermieter im Fall der Zerstörung nur, wenn Sie ein Verschulden trifft. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie trotz ausdrücklicher Aufforderung der örtlichen Behörden das waldbrandgefährdete Urlaubsgebiet nicht verlassen haben.

Unser Rat

Naturereignisse wie Waldbrände und Feuer können einen schönen Urlaub zunichtemachen. Bei Pauschalreisen haben Sie in vielen Fällen das Recht zur kostenfreien Stornierung. Bei individuell gebuchten Reisen hingegen ist die Lage oft komplizierter. Wichtig ist, rechtzeitig Kontakt zu den Reiseanbietern aufzunehmen, mögliche Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden und gegebenenfalls Versicherungsansprüche geltend zu machen.