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Rentendokumente: Finger weg vom Portal rentnerauskunft.de

Wenn Sie Unterlagen rund um Ihre Rente anfordern möchten, sollten Sie bei der Online-Suche genau hinschauen. Denn neben dem offiziellen Angebot der Deutschen Rentenversicherung finden sich im Netz auch kostenpflichtige Drittanbieter. Aktuell erhalten wir vermehrt Beschwerden zum Portal rentnerauskunft.de. Das können Sie tun, wenn Sie auf rentnerauskunft.de in die Falle getappt sind.

Ältere Frau mit Laptop und Kreditkarte in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor dem Portal rentnerauskunft.de. Zu der Website gehen derzeit vermehrt Beschwerden ein.
  2. Das Portal eines britischen Unternehmens mit Sitz in London bietet gegen eine Gebühr von 29,90 Euro die Weiterleitung von Anfragen an die Deutsche Rentenversicherung an. Farbwahl, Bildsprache und Ansprache der Website lehnen sich an den offiziellen Auftritt der Deutschen Rentenversicherung an.
  3. Je nach Ausgestaltung des Bestellbuttons mit dem Wort „Anfordern“ oder dem Schriftzug „Kostenpflichtig bestellen“ (ab April) sind Betroffene nicht zur Zahlung verpflichtet oder können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt für ein Schreiben an den Anbieter einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.
  4. Wer Rentenunterlagen anfordert, übermittelt besonders sensible persönliche Daten – etwa Name, Anschrift und Versicherungsnummer. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten.
Stand: 14.04.2026

Sie wollen eine detaillierte Rentenauskunft zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Altersrente, benötigen eine Renteninformation zum aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche oder sollen die steuerrechtlich maßgeblichen Rentenbeträge beim Finanzamt einreichen? Auf dem Internetportal rentnerauskunft.de können Sie als das beantragen. „Nutzen Sie unseren Service, wenn Sie den Papierkram minimieren möchten und Wert auf einen klar strukturierten, verständlichen Prozess legen.“ steht dort geschrieben. Doch Achtung, der Service ist mit Kosten verbunden. Beantragen Sie die Unterlagen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, müssen Sie nichts bezahlen. Zur Website rentnerauskunft.de gehen derzeit vermehrt Beschwerden bei uns ein.

Kostenpflichtiger Service für Rentenunterlagen

Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es zu einer Verwechslung kommen kann: Eine betroffene Verbraucherin benötigte für ihre Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre Rentenbezüge, gelangte bei der Suche im Internet jedoch auf das Portal rentnerauskunft.de. Dort wird unter anderem eine „Information über Meldung an die Finanzverwaltung“ angeboten. Nach Angaben auf der Website erfasst der Anbieter die Daten zentral, bereitet die Anfrage auf und leitet sie an die zuständige Deutsche Rentenversicherung weiter. Für diesen Service verlangt das Unternehmen, eine britische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London, eine einmalige Gebühr von 29,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. 

Die Website weist zwar darauf hin, dass kein Vertragsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung besteht. Zugleich orientierte sich das Portal in Farbwahl, Bildsprache und Ansprache stark an dem offiziellen Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung. Zwischenzeitlich haben die Betreiber der Website das Design etwas angepasst – und auch den Bestellbutton überarbeitet.

Kein wirksamer Vertrag bei fehlerhaftem Bestellbutton

Auf dem Bestellbutton für die verschiedenen Rentendokumente stand bislang lediglich das Wort „Anfordern“. Für kostenpflichtige Online-Verträge muss jedoch eindeutig erkennbar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Klick eine Zahlungspflicht auslösen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verlangt deshalb eine Beschriftung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere ebenso klare Formulierung. 

Unser Rat: Die sogenannte Button-Lösung war auf dem Portal rentnerauskunft.de damit nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Rechnungen müssen Sie daher nicht bezahlen! War das bei Ihnen der Fall (Button mit dem Wort „Anfordern“), nutzen Sie gern unseren ⇒ kostenfreien Musterbrief, um ein Schreiben an die Betreiber von rentnerauskunft.de aufzusetzen.

Vertrag kann widerrufen werden

Zwischenzeitlich wurde der Bestellprozess jedoch angepasst und der Button mit dem Schriftzug „Kostenpflichtig bestellen“ versehen. 

Unser Rat: Haben Sie über diesen Button versehentlich eine Bestellung ausgelöst, können Sie den Vertrag noch immer widerrufen. Wir meinen – anders als der Anbieter –, dass das Widerrufsrecht nicht vorzeitig erloschen ist. Hierfür ist unter anderem die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers oder der Verbraucherin zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist notwendig. Diese holen die Betreiber von rentnerauskunft.de jedoch nicht ein. Nutzen Sie gern unseren ⇒ kostenfreien Musterbrief, um gegenüber dem Betreiber von rentnerauskunft.de den Widerruf zu erklären.

Vorsicht bei sensiblen persönlichen Daten

Wer Rentenunterlagen anfordert, übermittelt besonders sensible persönliche Daten. Sie sollten deshalb genau prüfen, ob Sie sich auf der offiziellen Seite einer Behörde oder bei einem kostenpflichtigen Drittanbieter befinden.

Wir empfehlen, Unterlagen rund um die Rente immer direkt gratis über die offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Die Steuerbescheinigung für die Steuererklärung wird beispielsweise nach einmaliger Anforderung automatisch jedes Jahr zwischen Januar und Februar per Post verschickt. Kosten entstehen dafür nicht. Ein Antrag ist direkt über die offizielle Webseite der Deutschen Rentenversicherung möglich.

Gut zu wissen

Kostenpflichtige Drittanbieter-Portale sind kein Einzelfall. Immer wieder stoßen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet auf Websites, die offizielle Antrags- oder Auskunftsangebote von Behörden, Unternehmen oder öffentlichen Stellen nachahmen oder in deren Umfeld auftreten. Die Anbieter verlangen Geld für die bloße Weiterleitung von Anfragen oder für Informationen, die bei den zuständigen Stellen direkt und häufig günstiger oder sogar kostenlos erhältlich sind. Auf unsere Website www.vzhh.de/behoerden-nepp finden Sie verschiedene Beispiele.

Bücher und Broschüren