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Betrugsmaschen mit Kleinanzeigen

Die Inserate auf Kleinanzeigenportalen klingen oft verlockend. Doch Vorsicht ist geboten, denn bevor Sie die Ware in den Händen halten, müssen Sie erst einmal zahlen. Auch wer etwas verkaufen möchte, sollte auf der Hut sein. Das sind die Tricks der Betrüger.

Frau tippt auf Tastatur eines Laptops

Das Wichtigste in Kürze

  1. Beim Kauf oder Verkauf von Waren über Kleinanzeigen-Portale im Internet können Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld verlieren.
  2. Wer Dinge kauft oder verkauft, sollte niemals vorab Geld für Gebühren, Transport, Versicherungen oder ähnliches zahlen.
  3. Kriminelle Betrüger vermitteln oft einen vertrauenerweckenden Eindruck und erzählen plausible Geschichten.
Stand: 13.09.2024

Ob Schmuck, Kleidung, Sportgeräte, alte Möbel oder ein Auto – über das Internet lässt sich für fast alles ein Interessent finden. Doch da die Person auf der anderen Seite des Computers meist unbekannt ist, sollten Sie besonders aufmerksam sein und den Angeboten auf Portalen wie Kleinanzeigen oder Ebay eher mit Skepsis begegnen. Viele Betrüger machen einen vertrauenserweckenden Eindruck und wollen Sie so über den Tisch ziehen. Das sind ihre bekanntesten Tricks:

Wenn Sie etwas verkaufen wollen

Auch wenn Sie etwas im Internet verkaufen wollen (z.B. auf kleinanzeigen.de oder ebay.de), ist Vorsicht geboten. Seit Jahren versuchen Kriminelle – leider teilweise erfolgreich – an das Geld von Verkäuferinnen und Verkäufern zu kommen.

Die Masche mit dem Kreditkartenproblem

Bei dieser Betrugsmasche meldet sich der vermeintliche Käufer eines Artikels und behauptet, dass die Bezahlung per Kreditkarte fehlgeschlagen sei. Kurze Zeit später erhalten Verkäuferin oder Verkäufer eine Nachricht, die scheinbar vom Kleinanzeigenportal stammt. Darin wird man aufgefordert, einen Link zu öffnen und seine Kreditkartendaten inklusive Prüfziffer einzugeben. Damit wäre das Bezahlproblem gelöst. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die sensiblen Kreditkartendaten werden direkt an die Kriminellen übermittelt, die damit sofort auf Einkaufstour gehen.

Die „Sicher bezahlen“-Masche

Hier gibt ein vermeintlicher Käufer vor, die Funktion »Sicher bezahlen« auf dem Kleinanzeigenportal nutzen zu wollen. Willigt der Verkäufer ein, erhält er eine Nachricht mit einem Link zu einer eigens eingerichteten Webseite, über die er seine Konto- und Kreditkartendaten übermitteln soll. Sind die sensiblen Daten erst einmal in fremden Händen, wird nicht etwa Geld eingezahlt, sondern fleißig vom Konto abgebucht. Normalerweise soll die „Sicher bezahlen“-Funktion zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten führen: Wer etwas kauft, zahlt den Kaufpreis für die Ware an eine Online-Plattform, die mit dem Kleinanzeigen-Portal zusammenarbeitet und das Geld bis zur Auszahlung verwahrt.

Die Masche mit Paypal

Betrüger schlagen vor, dass Geld für eine Ware via Paypal  zu bezahlen. Doch Achtung, das kann nach hinten losgehen – so wie bei Herrn S., der seine Playstation 5 übers Netz verkaufen wollte. Statt bei Abholung zu bezahlen, bot der Interessent an, den geforderten Preis per „Geld an Freunde und Familie senden“ auf das Paypal-Konto von Herrn S. zu schicken. Die Abholung der Playstation sollte dann durch den Neffen des Käufers erfolgen, da dieser angeblich in derselben Stadt wie Herr S. wohnte. Tatsächlich ging das Geld nur wenige Minuten später auf dem Paypal-Konto von Herrn S. ein. Auch die Abholung der Playstation 5 erfolgte umgehend. Erst später stellte sich heraus, dass das Paypal-Konto, von dem die Überweisung ausging, gehackt worden war. Herr S. musste das Geld zurückzahlen. 

Der „Drei-Ecks-Betrug“ oder die Überweisung an / von fremden Konten

Auch bei Überweisungen von einem gehackten Konto muss das gezahlte Geld zurückgegeben werden. Ein junger Mann hatte im Internet eine wertvolle Münze zum Kauf angeboten. Nachdem der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen war, schickte er die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. Einige Tage später erfuhr er, dass das Geld von einem gehackten fremden Konto überwiesen worden war. Das Geld musste er an den Kontoinhaber zurücküberweisen, seine Münze sah er nie wieder. Diese Form des „Drei-Ecks-Betrugs“ wird übrigens auch – wie oben beschrieben – mit Paypal abgewickelt.

Die Masche mit dem Scheck

Aufgrund einer Anzeige melden sich Betrüger und bekunden Interesse an dem Kaufgegenstand. Soll dieser beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Gauner einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer wird aufgefordert, den Scheck einzulösen und die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem angegebenen Betrag an den vermeintlichen Käufer zu überweisen. Wird der Scheck eingereicht und das Geld tatsächlich überwiesen, platzt der Scheck einige Wochen später. Die „Käufer“ sind spurlos verschwunden, der Verkäufer bleibt auf dem Schaden von 600 Euro sitzen und ist die Ware auch noch los.

Die Masche mit den Transportkosten

Raffiniert ist auch die Masche mit den Transportkosten. Wer sein Hab und Gut über ein Kleinanzeigenportal verkaufen möchte, erhält E-Mails von vermeintlichen Interessenten. Diese bekunden großes Interesse an der angebotenen Ware. Selbst der geforderte Preis wird nicht diskutiert. Will der Verkäufer dann einen Termin zur Abholung und Bezahlung vereinbaren, muss er erfahren, dass sich der Kaufinteressent gerade beruflich im Ausland aufhält und nicht vorbeikommen kann. Der vermeintliche Kunde bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Es folgt eine E-Mail, in der eine Bank bestätigt, dass der Kaufpreis einschließlich der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Der Verkäufer wird nun aufgefordert, die Abholkosten über Transferwise an das angebliche Transportunternehmen im Ausland zu überweisen. Spätestens jetzt sollten Sie von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen - und sich auch nicht von den folgenden Drohmails des angeblichen Käufers einschüchtern lassen.

Gut zu wissen

Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an die Polizei in Ihrem Bundesland und erstatten Sie Strafanzeige über die Onlinewache (Hamburg). Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail-Verkehr und fertigen Sie Screenshots der jeweiligen Internetseiten.

Wenn Sie etwas kaufen wollen

Die Masche mit PayPal

Immer mehr Online-Bestellungen werden heute über den Zahlungsdienstleister PayPal abgewickelt. PayPal bietet einen Käuferschutz und erstattet den Kaufpreis zurück, wenn zum Beispiel ein gekaufter Artikel nicht geliefert wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von dem abweicht, was der Verkäufer in seiner Angebotsbeschreibung versprochen hat. Aber Achtung: Dieser Käuferschutz gilt nicht für die Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ (Paypal Familiy & Friends). Hier kann es passieren, dass Sie Ihr Geld nicht wiedersehen, wenn etwas schief geht. Der Paypal-Käuferschutz greift nur bei der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.

Wenn ein Verkäufer also auf „Geld an Freunde und Familie senden“ besteht, um seine Ware zu bezahlen, seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich nicht darauf ein! Wenn Sie einem Betrüger auf den Leim gehen, sind Sie als Käufer nicht geschützt und das Konto, auf dem Ihr Geld gelandet ist, haben die Kriminellen wahrscheinlich schon aufgelöst.

Der „Drei-Ecks-Betrug“ oder die Überweisung an / von fremden Konten

Auch bei einer normalen Überweisung kann man Opfer eines Betruges werden. So schilderte uns eine Verbraucherin, dass das bei einem Verkaufsportal im Internet hinterlegte Konto des Verkäufers manipuliert war, und sie daher den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen – nicht mehr auffindbaren – Dritten überwiesen hat.

Ebenso bieten Betrüger über Fake-Shops oder gehackte Verkäufer-Accounts Waren zu günstigen Preisen an, ohne diese tatsächlich zu besitzen. Der Trick: Hat das Opfer den Kaufpreis auf das Konto der Betrüger überwiesen, bestellen diese mit den Kundendaten die gewünschte Ware bei einem seriösen Shop. Die Betroffenen bemerken den Betrug erst, wenn sie von der tatsächlich existierenden Firma, die ihnen die Ware geliefert hat, zur Zahlung aufgefordert werden. 

Die Masche mit Western Union

Seit Jahren informieren uns Verbraucherinnen und Verbraucher über tolle Angebote, für die sie per Western Union vorab Teilbeträge zahlen sollen. Ist das Geld, beispielsweise für Kaution oder „Überführungskosten“ transferiert, entpuppen sich die angebotenen Dinge als Finte. Die Betroffenen stehen mit leeren Händen da und bleiben auf den vermeintlichen Kosten sitzen.

Warum immer Western Union? Der Vorteil für die unseriösen Geschäftemacher: Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein ... Innerhalb weniger Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, sind schlecht, denn die Betrüger agieren aus dem Ausland setzen für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner ein.

Unser Rat

Auch, wenn die Geschichte, die Ihnen erzählt wird, noch so plausibel oder mitleiderregend klingt,

  • überweisen Sie nie vorab Geld für angebliche Gebühren, Versicherungen oder Überführungskosten,
  • nehmen Sie keine Schecks als Zahlungsmittel an,
  • werden Sie misstrauisch, wenn der Verkäufer z.B. in Hamburg wohnen soll, aber eine spanische Bankverbindung angibt,
  • vereinbaren Sie eine persönliche Übergabe (Ware gegen Geld).

Fallen Ihnen unseriöse Anzeigen auf, informieren Sie in allen Fällen den Betreiber des Kleinanzeigenportals.

Bücher und Broschüren