Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Unrentable Rürup-Verträge jetzt widerrufen
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Rürup-Vertrag, diese auf einen möglichen Widerruf prüfen zu lassen. Laut der Verbraucherschützer enthalten viele Policen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das eröffnet Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, aus diesen ansonsten unkündbaren Verträgen auszusteigen.
„Rürup-Verträge sind häufig teuer, intransparent und bringen am Ende nur eine enttäuschend niedrige Rente“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist der Widerruf oft die letzte Chance, sich von einem unattraktiven Vertrag zu lösen und das eingezahlte Geld zurückzuerhalten.“
Nach mehreren Gerichtsentscheidungen können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, auch Jahre später noch widerrufen, sofern der Versicherer damals nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Bei über der Hälfte der von der Verbraucherzentrale Hamburg geprüften Rürup-Rentenverträge waren die Belehrungen fehlerhaft.
Hohe Kosten, geringe Flexibilität
Rürup-Renten – auch Basisrenten genannt – werden oft mit Steuervorteilen beworben. Tatsächlich sind sie aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg für viele Menschen ungeeignet: Die Produkte sind teuer, unflexibel und lassen sich nicht kündigen. Das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden. Um die eingezahlte Summe über die Rentenzahlungen zurückzuerhalten, müssten viele Versicherte ein sehr hohes Alter erreichen – häufig weit über 90 Jahre
Verbraucherzentrale prüft Verträge
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