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Pressemitteilung vom 2. April 2024

Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal nein sagen

Verbraucherzentrale Hamburg warnt Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Studierenden davon ab, auf dem Universitätsgelände angebotene Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen. Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Gerade zu Semesterbeginn, aber auch während der gesamten Vorlesungszeit, sind Promotionsstände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern allgegenwärtig auf dem Universitätsgelände. Ziel der Unternehmen ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. 

„Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert zudem die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können. 

Absicherung und Kapitalaufbau trennen 

Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Gerne wird diese als Kombination aus Altersvorsorge mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es dagegen wichtig, die Risikoabsicherung und den Kapitalaufbau voneinander zu trennen. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Klug. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man sich vielleicht einen flexibleren Umgang mit seinem Geld wünscht, beispielsweise für die Immobilienfinanzierung, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“

Ein Rürup-Vertrag ist nicht kündbar, das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt. Aufgrund der dabei herangezogenen Kalkulationsgrundlagen der Versicherer müssen die Sparenden oft 95 Jahre und älter werden, bis sie ihre Einzahlungen in Form von Renten zurückerhalten haben. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Gesamtbetrag ist bei Rürup Verträgen nicht möglich. Das zentrale Vertriebsargument der Steuervorteile wiegt aus Sicht der Verbraucherschützer die mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf, zumal die Rente versteuert werden muss.

Info-Aktion für Studierende gestartet

Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfahren Interessierte auf folgender Webseite: https://www.verbraucherzentrale.de/finanzberater-campus

Die bundesweite Informationskampagne der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.


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