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Pressemitteilung vom 7. November 2022

Keine Post zur Beitragserhöhung in der Krankenversicherung

Versicherte haben bei Anhebung des Zusatzbeitrags trotzdem ein Sonderkündigungsrecht

Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Das Tückische: Die Pflicht der Kassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist wegen eine Ausnahmeregelung im Rahmen des sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bis Mitte 2023 ausgesetzt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dennoch. „Zwar müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder an anderer Stelle auf die Beitragserhöhung hinweisen, zum Beispiel auf ihrer Internetseite oder im Mitgliedermagazin, doch es ist absehbar, dass viele Menschen auf diese Weise wohl nicht erreicht werden“, sagt Dr. Jochen Sunken, Leiter der Abteilung Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Patientenschützer beantwortet die wichtigsten Fragen und erklärt, wie sich Versicherte über die mögliche Beitragserhöhung informieren können und worauf sie beim Kassenwechsel achten sollten.

Wie erfahre ich von einer Beitragserhöhung?

Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder derzeit nicht per Anschreiben über eine Beitragserhöhung informieren. Doch spätestens einen Monat vor der Einführung des höheren Zusatzbeitrags sind sie verpflichtet, die höheren Kosten und das damit verbundene Kündigungsrecht „auf andere geeignete Weise“ zu kommunizieren. Versicherte haben dann die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, denn die Zusatzbeiträge sind nicht bei allen Krankenkassen gleich. Versicherte sollten daher auf die Webseite ihrer Krankenkasse schauen und sich über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse informieren. Außerdem kann man auf einer Übersichtsseite des GKV-Spitzenverbandes mit einer Krankenkassenliste alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Darauf müssen die Krankenkassen hinweisen.

Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, können allerdings frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens 12 Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. Bis zum endgültigen Wechsel ist der erhöhte Beitrag zu zahlen.

Wie unterscheiden sich Beitragssatz und Zusatzbeitrag?

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten zu decken. Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist für Versicherte die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken. Der höchste Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,7 Prozent. Da auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird (von 4.837,50 auf 4.987,50 Euro Einkommen pro Monat), kann das je nach Anstieg und Bruttoeinkommen eine dreistellige Summe pro Jahr ausmachen.

Ist ein Wechsel der Krankenkasse immer sinnvoll?

Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeangebote, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Zahnreinigungen oder spezielle Leistungen für Schwangere und Kinder. Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein. Wer die Kasse wechseln möchte, sollte deshalb vorab klären, welche zusätzlichen Leistungen jeweils wichtig sind. Findet man eine neue Krankenkasse mit einem vergleichbar guten Angebot für einen deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag, kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Mehr Informationen zum Wechsel der Krankenkasse sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: https://www.vzhh.de/krankenkasse-wechseln


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