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Pressemitteilung vom 15. Mai 2019

Kündigung der Unfall-Kombirente unzulässig

Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Axa Versicherung AG ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert die Axa Versicherung AG zur Unterlassung auf. Der Versicherer droht tausenden Kunden mit Kündigung ihrer Unfall-Kombirentenverträge, sollten diese einer Umwandlung des bestehenden Vertrages in eine sogenannte Existenzschutzversicherung nicht zustimmen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist eine ordentliche Kündigung der Unfall-Kombirente seitens des Versicherers unzulässig.

Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen Fälle vor, in denen die Axa die Unfall-Kombirentenversicherung zuvor als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt hatte. Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich gekündigt werden. Daher ist eine solche Kündigung der Unfall-Kombirente aus Sicht der Verbraucherschützer nicht möglich.

„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung. Diese bildet zwar das Gerüst dieses Produktes, vermittelt wird aber eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, erläutert Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Umstellung zum Nachteil der Kunden

In einem Schreiben hatte die Axa ihre Kunden darüber informiert, dass sie die lebenslangen Renten der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln. Betroffen sind wohl Verträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden. Die Alternative Existenzschutzversicherung bietet aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden.

Entscheidung hängt vom Einzelfall ab

Ob sich eine Umwandlung in die Existenzschutzversicherung lohnt, hängt von der persönlichen Situation des einzelnen Kunden ab. Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer das bessere Produkt. Aber nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, überhaupt so eine Versicherung abzuschließen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg allen Axa-Kunden mit einer Unfall-Kombirente, sich in ihrer Verbraucherzentrale vor Ort individuell beraten zu lassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.