Lebens- Rentenversicherungen: Verbraucherzentrale warnt vor Rückabwicklern
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, der Werbung von sogenannten Rückabwicklern oder Vertragsoptimierern keinen Glauben zu schenken. Im Internet und auf Social-Media-Kanälen werben Anbieter aktuell mit Slogans wie „Lebensversicherung erfolgreich rückfordern“ oder „Bis zu 200 % mehr aus Ihrem Vertrag holen“. Aus Sicht der Verbraucherschützer halten diese Aussagen selten, was sie versprechen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten oft nur 75 bis 80 Prozent des Rückkaufswerts, während der Rest bei den Anbietern verbleibt. Kosten für Anwälte und Gutachten müssen die Versicherten zusätzlich aus eigener Tasche zahlen.
„Der Erfolg ist ungewiss“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Unser Eindruck ist, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären und die Versprechungen überwiegend heiße Luft sind. In vielen Fällen sehen wir sogar gute Ansätze für eine Anwaltshaftung.“
Verbraucherinnen und Verbraucher berichten den Verbraucherschützern immer wieder von ähnlichen Abläufen: Entweder melden sie sich auf Anzeigen auf Social-Media-Plattformen oder ihr Vermittler nimmt mit ihnen Kontakt auf und verspricht, aus einem „schlechten“ Versicherungsvertrag deutlich mehr Geld herauszuholen als bei einer normalen Kündigung. Die Vermittler versprechen mitunter, das 1,5- bis 2-Fache im Vergleich zu einer Kündigung zu erzielen. Die Kundinnen und Kunden treten die Ansprüche aus dem Vertrag dann an ein Drittunternehmen ab, das den Vertrag kündigt oder verkauft.
Das Drittunternehmen tritt den Vertrag dann wieder an den Versicherten zurück ab, der jetzt mit seinem Versicherer über die Rückabwicklung verhandeln muss. In der Regel ist dafür ein Anwalt nötig, der von vornherein eingeplant ist. Dessen Kosten tragen die Versicherten. Scheitern die Verhandlungen, fordern Anwalt und mitunter auch der Dienstleister die Versicherten auf, auf eigene Kosten ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über Beschwerden verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher. Weder konnten sie einen Vergleich erzielen noch hatten Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. In den meisten Fällen blieben die Betroffenen auf den Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand sitzen und hatten am Ende weniger Geld als bei einer normalen Kündigung.
Gegen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können Versicherte unter bestimmten Umständen Widerspruch einlegen. Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Ist eine Belehrung falsch, können Versicherte auch Verträge, die ab 2008 geschlossen wurden, widerrufen.
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