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Pressemitteilung vom 22. September 2026

Mehr Klarheit bei Gewährleistung und Garantie

Neue EU-Labels informieren Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte

Ab 27. September 2026 müssen Händler Verbraucherinnen und Verbraucher deutlicher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Ein neues, europaweit einheitliches Label soll dazu beitragen, dass Käuferinnen und Käufer ihre Rechte bei mangelhaften Waren besser kennen und durchsetzen können, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

„Im Beratungsalltag erleben wir immer wieder, dass Händler Verbraucherinnen und Verbraucher bei defekten Produkten pauschal an den Hersteller verweisen. Für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist jedoch grundsätzlich der Verkäufer der richtige Ansprechpartner“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Gewährleistungslabel informiert über Verbraucherrechte

Verkäufer müssen das sogenannte Gewährleistungslabel gut sichtbar platzieren. Im stationären Handel kann es beispielsweise als Poster an einer gut einsehbaren Stelle im Laden oder neben der Kasse angebracht werden. Betreiber von Online-Shops müssen das Label als allgemeinen Hinweis auf ihrer Website bereitstellen und es zudem in die Auftragsbestätigung aufnehmen.

„Das Label klärt über die wichtigsten Aspekte des Gewährleistungsrechts auf, etwa über die Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit, zwischen der kostenlosen Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen“, erläutert Rehberg. 

Kennzeichnung für besondere Haltbarkeitsgarantien

Neben dem Gewährleistungslabel wird eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung für bestimmte Haltbarkeitsgarantien eingeführt. Das sogenannte EU-GARAN-Label kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware ohne zusätzliche Kosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Diese Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. 

Weitere Informationen zum Thema finden Ratsuchende auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/gewaehrleistung-garantie.

Diese Veröffentlichung wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Logo mit Förderhinweis: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.