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Pressemitteilung vom 14. Juli 2026

Neue Regeln zur Förderung von Heizungsmodernisierungen – Anträge ab 21. Juli möglich

Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, aktuelle Zuschüsse zu nutzen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung die Regeln für die Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen angepasst. Förderanträge für den Heizungstausch können ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden. Zwar werden einzelne Zuschüsse künftig schrittweise reduziert, insgesamt bleibt die Förderung nach Einschätzung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg jedoch attraktiv. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten geplante Modernisierungen nicht aufschieben und die aktuellen Zuschüsse nutzen.

„Die Förderbedingungen ändern sich, aber der Heizungstausch und der Wechsel zu erneuerbaren Energien lohnen sich weiterhin“, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer modernisieren möchte, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen. Künftig werden die Zuschüsse schrittweise sinken.“

Das ändert sich bei der Förderung neuer Heizungen

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt, erhält weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Doch es gibt auch Neuerungen:

  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt von bisher 20 auf 16 Prozent und wird anschließend alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert.
  • Haushalte mit geringem Einkommen profitieren künftig von einem gestaffelten Einkommensbonus. Je nach Einkommen sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten möglich.
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.
  • Die maximal förderfähigen Investitionskosten werden schrittweise reduziert. Für die erste Wohneinheit sinken sie zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.

Langfristig sprechen viele Gründe fürs Heizen mit erneuerbaren Energien

Neben der Förderung sprechen auch wirtschaftliche Gründe für einen frühzeitigen Umstieg. Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung, steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe und den Rückbau von Gasnetzen langfristig teurer. Hinzu kommen geopolitische Risiken, die zu starken Preisschwankungen führen können.

Gleichzeitig hat sich die Situation am Markt für Heizungsinstallationen entspannt. Lieferzeiten und Wartefristen haben sich vielerorts verkürzt. Wer jetzt plant, kann Angebote vergleichen und den Heizungstausch häufig ohne Zeitdruck umsetzen.

„Viele Eigentümerinnen und Eigentümer verschieben notwendige Investitionen derzeit aus Unsicherheit“, so Jorde. „Wer heute handelt, profitiert noch von vergleichsweise guten Förderkonditionen und einem entspannteren Markt.“

Kommunale Wärmeplanung berücksichtigen

Vor einer Investitionsentscheidung empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg einen Blick in das Wärmeportal Hamburg. Dort finden Eigentümerinnen und Eigentümer Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und erfahren, ob im eigenen Wohnquartier perspektivisch ein Fernwärmeanschluss vorgesehen oder doch eine individuelle Heizlösung erforderlich ist.

„Die Wärmeplanung hilft Eigentümerinnen und Eigentümern dabei, die passende Heizung für die kommenden Jahrzehnte zu wählen“, erklärt Jorde. Allerdings existiere kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung am Wohnort Fernwärme vorsieht.

Beratungsangebot der Verbraucherzentrale nutzen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Verbraucher und Verbraucherinnen bei allen Fragen rund um den Heizungstausch. Die Fachleute informieren unabhängig, kompetent und kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Ratsuchende an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter +49 40 24832-250 (Mo und Di 9 – 18 Uhr sowie Mi, Do, Fr 9 – 16 Uhr).

Über die Energieberatung: Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Durch die Übernahme des Eigenkostenanteils für Beratungen durch die Stadt Hamburg sind alle Beratungen im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ für Hamburger Haushalte kostenfrei. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt. Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von ZEBAU GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.


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