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Pressemitteilung vom 22. Juni 2026

Neue Regelungen zum Krankengeld belasten Versicherte unverhältnismäßig

Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert geplante Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert die im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Änderungen beim Krankengeld. Die geplanten neuen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) schwächen den Schutz von Versicherten und belasten diese unverhältnismäßig, so die Patientenschützer.

„Das Krankengeld ist eine existenzsichernde Leistung für Menschen, die wegen einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Die geplanten Änderungen treffen ausgerechnet diejenigen, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind“, sagt Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Schutz von Versicherten wird geschwächt

Besonders problematisch ist aus Sicht von Patientenschützerin Vollmer, dass Krankenkassen Versicherte künftig auch ohne vorherige Einwilligung kontaktieren dürfen. Erst 2021 waren strengere Regeln eingeführt worden, nachdem es immer wieder Beschwerden über unzulässige Datenerhebungen und Druck auf Betroffene gegeben hatte. „Viele Erkrankte sind ohnehin verunsichert. Sie sollten nicht befürchten müssen, am Telefon zu Angaben gedrängt zu werden oder um ihren Krankengeldanspruch bangen zu müssen“, sagt Vollmer. Die Schutzvorschriften hätten sich bewährt und dürften nicht wieder aufgeweicht werden.

Weniger Geld bei Jobverlust

Zugleich sollen Versicherte, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos werden, künftig weniger Krankengeld erhalten. „Wer krank ist, verliert nicht nur seine Gesundheit, sondern mitunter auch seinen Arbeitsplatz. Gerade dann darf die finanzielle Absicherung nicht geschwächt werden“, betont Vollmer. Arbeitslose könnten sich eine neue Arbeit suchen, kranke Menschen nicht. Ein systematischer Missbrauch des Krankengeldes sei nicht belegt.

Teilkrankengeld mit Haken

Positiv bewertet die Verbraucherzentrale Hamburg die geplante Einführung eines Teilkrankengeldes, das eine schrittweise Rückkehr in den Beruf erleichtern kann. Die konkrete Ausgestaltung drohe jedoch den gewünschten Effekt zu unterlaufen. Denn ein nur teilweiser Bezug von Krankengeld soll vollständig auf die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen angerechnet werden. Wer etwa nur zur Hälfte arbeitsunfähig ist und entsprechend anteilig Krankengeld bezieht, verliert dennoch einen vollen Tag seines Anspruchs.

Schutzlücken bei Altersrente und Selbstständigkeit

Außerdem bleibe die Reform Antworten auf andere Probleme schuldig: So würden arbeitende Rentnerinnen und Rentner künftig schlechter gestellt. Viele von ihnen sind auf zusätzliche Einkünfte angewiesen und sollen bei höheren Teilrenten ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren, obwohl sie weiterhin berufstätig sind. Auch die Chance, Selbstständige automatisch gegen Verdienstausfälle im Krankheitsfall abzusichern, werde erneut vertan

„Die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig. Das Krankengeld macht mit rund 6,6 Prozent jedoch nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der Leistungsausgaben aus. Notwendige Einsparungen sollten deshalb sorgfältig abgewogen werden und nicht zulasten von Menschen gehen, die krank sind und ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht selbst sichern können“, erklärt Vollmer abschließend.

Weitere erläuternde Informationen zu den geplanten Einschnitten beim Krankengeld sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/neue-regelungen-krankengeld

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet regelmäßig kostenlose Online-Vorträge zum Thema „Krankengeld – Ihre Rechte, Ihre Pflichten“ an. Dort erhalten Betroffene wichtige Informationen und können Fragen stellen. Die nächsten Termine sind zu finden unter:  www.vzhh.de/veranstaltungen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg wird gefördert aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.


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