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Pressemitteilung vom 31. März 2026

Neues „Heizungsgesetz“: Andere Regeln in Hamburg als beim Bund

Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher mit unabhängiger Beratung

Die Bundesregierung plant mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ab dem 1. Juli 2026 einen Kurswechsel beim Heizen. Was auf Bundesebene als neue Wahlfreiheit erscheint, passt derzeit jedoch nicht zu den strengen Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes  (HmbKliSchG). „Eine fundierte Beratung ist aktuell wichtiger denn je“, sagt Tristan Jorde, Leiter der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Fossile Heizungen wohl wieder erlaubt, haben aber eine ungewisse Zukunft

Nach den bisher bekannten Eckpunkten des GMG soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen künftig wieder möglich sein. Doch in Hamburg gelten weiterhin strenge Regelungen. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt beim Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden derzeit vor, dass 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Ob zukünftig das neue GMG des Bundes mit seinen Bestimmungen Vorrang haben wird, ist noch unklar beziehungsweise in politischer Aushandlung.

„Eine neue, rein fossile Heizung ist damit in Hamburg derzeit eigentlich ausgeschlossen“, so Jorde. Da fossile Heizsysteme durch steigende CO2-Preise, verpflichtende Beimischungen klimaneutraler Brennstoffe sowie unsichere Energiepreise auf lange Sicht wahrscheinlich deutlich teurer werden, ist es laut  Verbraucherschützer Jorde grundsätzlich gut, dass die Hamburger Rahmenbedingungen stärker in Richtung erneuerbare Energien weisen.

Widersprüchliche Vorgaben sorgen für Verunsicherung

Die unterschiedlichen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene erhöhen die Komplexität für Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgen laut Jorde für Verunsicherung bei vielen Menschen. Die Informationen zum neuen Bundesgesetz würden teilweise den Eindruck erwecken, rein fossile Heizungen seien wieder uneingeschränkt möglich, ohne dabei auf strengere Landesgesetze hinzuweisen. „Wer jetzt Geld in neue Heiztechnik investieren will, sollte die Vorgaben seines Bundeslandes genau kennen.“ 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Ratsuchende aus Hamburg mit unabhängiger Beratung und hilft, zukunftssichere Entscheidungen zu treffen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Hinweis: An der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter der (040) 24832-250 können Interessierte Montag und Dienstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 16 Uhr Auskunft erhalten und Beratungstermine vereinbaren. Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale ist kostenlos.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg

Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Durch die Übernahme des Eigenkostenanteils für Beratungen durch die Stadt Hamburg sind alle Beratungen im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ für Hamburger Haushalte kostenfrei. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.