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Pressemitteilung vom 20. Juli 2022

Neukunden fühlen sich durch Werbeaktion von Trade Republic getäuscht

Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Unternehmen erfolgreich ab

Die Trade Republic Bank GmbH darf im Rahmen ihrer Werbung keine Gratisaktie als Prämie für einen Vertragsabschluss ausloben, wenn sie tatsächlich nur Aktienbruchteile zuteilt. Das hat die Bank in einer Unterlassungserklärung bestätigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Unternehmen zuvor wegen Irreführung abgemahnt.

Auf ihrer Internetseite lobte die Bank für die Eröffnung eines Depots eine Gratisaktie im Wert von bis zu 200 Euro aus. Tatsächlich wurden Neukunden aber entweder Aktien oder nur Aktienbruchteile zugeteilt. Auf die Zuteilung hatten die Neukunden keinen Einfluss. Über die Konditionen hinter der Werbeaktion informierte das Unternehmen auf seiner Internetseite aus Sicht der Verbraucherschützer nur unzureichend und intransparent.

Der Erwerb eines Aktienbruchteils bietet im Vergleich zum Erwerb einer ganzen Aktie eine Reihe von Nachteilen: Zum einen fehlt der Aktionärin oder dem Aktionär das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung. Dazu berechtigt nur der Besitz einer ganzen Aktie. Zudem ist der Handel von Aktienbruchteilen erschwert, da an den regulierten Börsen nur ganze Aktien gehandelt werden. „Der Inhaber eines Bruchteils ist darauf angewiesen, dass ein Broker ihm den Bruchteil abkauft und seinerseits das Risiko auf sich nimmt, erst nach Zusammenfügung mehrerer Bruchteile eine vollständige Aktie zu besitzen. Dieses Risiko lassen sich Broker natürlich teuer bezahlen“, so Dr. Heidi Pätzold von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ein Aktienbruchteil ist einfach nicht mit einer Aktie gleichzusetzen. Über Qualität der ausgelobten Prämie führt die Trade Republic ihre Neukunden in die Irre.“ Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die sich durch die Werbeaktion des Unternehmens getäuscht fühlen.


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