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Pressemitteilung vom 20. August 2026

Photovoltaik: Einspeisevergütung soll ab 2027 schrittweise auslaufen

Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg informiert über die geplanten Änderungen

Für neue Photovoltaikanlagen könnten sich die Bedingungen ab 2027 grundlegend ändern. Die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung soll schrittweise entfallen. Für Haushalte wird damit künftig noch wichtiger, wie viel des erzeugten Solarstroms sie selbst nutzen können. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg informiert über die geplanten Änderungen und erläutert, worauf Verbraucher und Verbraucherinnen nun bei der Planung achten sollten.

Einspeisevergütung soll schrittweise entfallen

Nach dem Gesetzentwurf für die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen perspektivisch entfallen. Vorgesehen ist  eine auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Sie soll für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt gelten, die bis 2027 in Betrieb gehen. Für die Inbetriebnahme in 2028 sinkt die Leistungsgrenze auf weniger als 25 Kilowatt, für 2029 auf unter 7 Kilowatt. Darüber hinaus soll die Vergütung für neue Anlagen halbjährlich sinken. Ab dem 1. Januar 2030 wird es für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen voraussichtlich keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr geben.

Ins Netz eingespeister Überschussstrom kann zwar weiterhin vergütet werden, dafür  ist er jedoch selbst direkt zu vermarkten. In diesem Fall ist der Erlös nicht langfristig festgelegt, sondern orientiert sich am Börsenpreis.

Mit der Reform soll auch die noch geltende Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird. 

„Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt genutzt wird“, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wie viel Geld sich langfristig mit überschüssigem Strom am Markt erzielen lässt, kann dagegen niemand verlässlich vorhersagen.“

Eigenverbrauch wird wichtiger

Batteriespeicher ermöglichen es, tagsüber erzeugten Solarstrom zu speichern und später im Haushalt zu verbrauchen. Mit einem passend dimensionierten Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Wie hoch er tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Größe der Anlage und des Speichers sowie vom individuellen Stromverbrauch ab. Zusätzlich können Wärmepumpen und Elektroautos den Eigenverbrauch erhöhen. Werden sie gezielt mit Solarstrom betrieben beziehungsweise geladen, lässt sich ein größerer Teil des erzeugten Stroms direkt nutzen. Intelligente Energiemanagementsysteme helfen dabei, Stromerzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen.

„Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von der Entwicklung der Strompreise zu machen“, erklärt Jorde. 

Installation einer Photovoltaikanlage in 2026

Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach den bislang geltenden Regeln 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung. Für eine Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

Von einer übereilten Entscheidung rät die Energieberatung dennoch ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote vergleichen und die Wirtschaftlichkeit für den eigenen Haushalt genau prüfen. „Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten bestimmen, ob sich eine Anlage rechnet“, so Jorde.

Unabhängige Beratung nutzen

Fragen zu Photovoltaik, Batteriespeichern und zur Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg anbieterunabhängig, kompetent und kostenfrei.  Weitere Informationen erhalten Ratsuchende an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter +49 40 24832-250 (Mo und Di 9 – 18 Uhr sowie Mi, Do, Fr 9 – 16 Uhr).

Über die Energieberatung: Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Durch die Übernahme des Eigenkostenanteils für Beratungen durch die Stadt Hamburg sind alle Beratungen im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ für Hamburger Haushalte kostenfrei. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt. Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von ZEBAU GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.


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