Privat krankenversichert ins Studium: Entscheidung bleibt für Jahre bestehen
Wohnung suchen, Umzug organisieren, Semester planen: Vor Studienbeginn gibt es viel zu erledigen. Auch die Krankenversicherung gehört auf die To-do-Liste. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Besonders privat krankenversicherte Studienanfängerinnen und -anfänger müssen eine wichtige Entscheidung treffen. Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Studierende befreien lässt und privat versichert bleibt, bindet sich damit für die Dauer des Studiums an eine private Krankenversicherung (PKV). Die Befreiung lässt sich nicht widerrufen. Erst wenn die studentische Versicherungspflicht endet und beispielsweise ein versicherungspflichtiger Job aufgenommen wird, erfolgt eine neue Beurteilung des Krankenversicherungsstatus.
„Was bei der Einschreibung wie eine Formalität wirkt, hat Folgen für das gesamte Studium“, sagt Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Auf die Tragweite dieser Entscheidung werden privat versicherte Studienanfängerinnen und -anfänger nicht immer deutlich hingewiesen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig selbst zu informieren und die langfristigen Folgen beider Versicherungswege zu vergleichen.“
Viele junge Studierende können bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenfrei in der Familienversicherung bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil bleiben.
Beihilfe macht die PKV zunächst günstig
Besonders genau hinschauen sollten dagegen Kinder von privat versicherten Beamtinnen und Beamten: Als berücksichtigungsfähige Kinder erhalten sie häufig 80 Prozent Beihilfe und müssen nur die verbleibenden 20 Prozent ihrer Krankheitskosten privat absichern. Entsprechend niedrig sind die PKV-Beiträge während des Studiums zunächst. Endet der Familienzuschlag, entfällt auch der Beihilfeanspruch, bei Studierenden in der Regel spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums aber nahezu ausgeschlossen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studierende derzeit – je nach Krankenkasse und persönlicher Situation – rund 140 bis 150 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung. Diese vergünstigte Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt grundsätzlich bis zum 30. Geburtstag. Wer danach weiter studiert, kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben, muss dann aber mit höheren Beiträgen rechnen.
Nicht nur auf die aktuellen Kosten schauen
Bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zählt nicht allein der Beitrag zu Studienbeginn. Entscheidend ist, wie sich die finanzielle Belastung während des Studiums und danach entwickelt.
„Der PKV-Beitrag zum Zeitpunkt der Immatrikulation allein taugt nicht als Entscheidungsgrundlage“, so Vollmer. „Wer mit Beihilfe sehr günstig privat versichert ist, sollte auch bedenken, dass finanzieller Druck entstehen kann, wenn das Studium länger dauert als geplant, der Beihilfeanspruch entfällt oder sich nach dem Studienabschluss zunächst eine Phase der Arbeitslosigkeit anschließt.“
Vor der Entscheidung unabhängig beraten lassen
Welche Variante im Einzelfall passt, hängt unter anderem vom bestehenden PKV-Tarif, vom Beihilfeanspruch und von den Plänen für die Zeit nach dem Studium ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg berät unabhängig zur Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie zu Fragen rund um die Beihilfe. Termine können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg wird gefördert aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.
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