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Pressemitteilung vom 12. Oktober 2026

Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.on-Fernwärme rechtswidrig

Verbraucherzentrale Hamburg rät Kundinnen und Kunden, zu viel gezahlte Beträge am Ende des Verfahrens zurückzufordern

Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.on Energy Solutions GmbH (E.on) entschieden. Das Gericht hält die Preisänderungsklauseln des Unternehmens für unwirksam. Das Urteil gilt zunächst für die drei Versorgungsgebiete Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl und Schwalbach-Limes.

„Fernwärme muss bezahlbar bleiben“, so Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Unwirksamkeit der Preisformeln von E.on ausdrücklich für Hamburgerinnen und Hamburger in Lohbrügge Nord festgestellt.“ Da das Gericht lediglich für drei Versorgungsgebiete in Deutschland entschieden hat, will der vzbv beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision einlegen. Bis dahin läuft das Verfahren weiter. 

Rechtskräftig wird das Urteil erst, wenn der BGH entschieden hat. Das BGH-Urteil würde E.on aber nicht unmittelbar zu Zahlungen an einzelne Geschädigte verpflichten. Wenn sich Geschädigte der Sammelklage des vzbv angeschlossen haben, können sie sich jedoch auf das Urteil des BGH berufen und zu viel gezahlte Beträge von E.on zurückfordern. Die Ansprüche der zur Sammelklage Angemeldeten verjähren nicht, solange das Verfahren läuft. Eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich. Das Klageregister schloss am 14. September.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen E.on?

E.on ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kundinnen und Kunden fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den vergangenen Jahren kam es bei E.on zu auffallend hohen Preissteigerungen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem bezieht E.on sachlich ungeeignete Faktoren mit ein, so die Verbraucherschützer. 

Welche Versorgungsgebiete in Hamburg betrifft die Klage 

Die Klage betrifft Fernwärmekundinnen und Kunden von E.on, die direkt einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle. Die betroffenen Fernwärme-Versorgungsgebiete in Hamburg sind: 

  • Bergedorf-West
  • Bergstedt, Volksdorfer Damm
  • Hanhoopsfeld
  • Lohbrügge-Nord
  • Marmstorf
  • Rahlstedt-Meiendorf
  • Rahlstedt-Ost

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.