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Pressemitteilung vom 6. Oktober 2022

Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen oft Geld für viel abgepackte Luft

Verbraucherzentrale Hamburg lässt Luftpackungen im Röntgengerät durchleuchten

Die Auswirkungen der hohen Inflation mit rasant gestiegenen Preisen für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs bekommen Verbraucher und Verbraucherinnen derzeit schmerzhaft zu spüren. Dass sie zusätzlich oft Geld für viel abgepackte Luft bezahlen müssen, zeigt eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählten Produkten, die die Verbraucherschützer mit Hilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen.

Produkte höchstens zur Hälfte gefüllt

Alle 15 überprüften Artikel sind höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf. Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt bei 95 Prozent ist. Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.

„Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft“, ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel.

Gesetze nicht im Sinne von Verbraucherschaft

„Gerade wenn das Geld knapper ist, erwarten die Menschen zu Recht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld“, meint Verbraucherschützer Valet. „Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt.“ Viele Unternehmen würden fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen ausnutzen, um Kasse zu machen.

Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gibt Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist. So haben die Verbraucherschützer zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf. Aktuell wurde eine Gewürzmischung der Marke NiceSpice abgemahnt.

Rechtliche Schritte kann die Verbraucherzentrale dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliegt. „Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen“, fordert Valet. Luftpackungen verschwenden Ressourcen und schädigen somit auch das Klima.

Luftpackungen nicht kaufen und sich beschweren

Bis sich die Rechtslage ändert, sollte man Ware mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen lassen und sich bei den Herstellern beschweren, rät Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierfür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Hinweis: Alle Röntgenaufnahmen der ausgewählten Produkte sowie ausführliche Informationen zum Thema Luftpackungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht: www.vzhh.de/luftpackungen 


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.