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Pressemitteilung vom 7. Dezember 2022

Verbraucherzentrale Hamburg: Vorsicht bei Hoverboards

Haftpflichtversicherung übernimmt bei Unfällen mit den Elektrokleinstfahrzeugen keine Haftung

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Kauf sogenannter Hoverboards, E-Skateboards, E-Longboards oder vergleichbarer Elektrokleinstfahrzeuge ab. Die Geräte gelten als Kraftfahrzeuge und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h. Da sie weder einen Sitz noch Lenker, Bremsen oder Beleuchtung besitzen, sind sie für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden. Aus diesem Grund sind sie nicht über eine Kfz-Versicherung zu versichern.
Private Haftpflichtversicherungen wiederum haften nur für Schäden, die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h verursachen. Verschuldet also eine Person mit ihrem Elektrokleinstfahrzeug einen Unfall, haftet keine Versicherung für etwaige Schäden Dritter.

„Gerade im Stadtverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen. Leider stellen Besitzerinnen und Besitzer häufig erst im Schadensfall fest, dass sie für verschuldete Schäden an Dritten mangels Versicherungsschutz selbst haften müssen“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. “Kosten für Personenschäden können im schlimmsten Fall bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Wer hier keinen Versicherungsschutz besitzt, ist in einem solchen Fall bis an sein Lebensende verschuldet.“


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.