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Pressemitteilung vom 3. Mai 2018

Versicherungsverträge von Freunden

Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Zweitmeinung beim Versicherungsabschluss

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf, doch das gilt anscheinend nicht für den Vertrieb von Versicherungen. Regelmäßig wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale Hamburg, die über Familienangehörige, Freunde oder Bekannte Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die schlecht oder unnötig sind. Die Verbraucherschützer raten, nicht blind auf Produktempfehlungen aus dem Bekanntenkreis zu vertrauen, sondern sich selbst zu informieren und im Zweifel eine zweite Meinung einzuholen.

Der Versicherungsmarkt ist für viele Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln: Unzählige Produkte und Anbieter, Fallstricke in den Vertragsbedingungen sowie intransparente Produktbeschreibungen erschweren die Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz. Wer ist da nicht froh über einen Experten an seiner Seite? Besteht zum Vermittler eine freundschaftliche oder gar familiäre Beziehung, haben Verbraucher nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg oft ein besonderes Vertrauen in dessen Empfehlungen und in die von ihm angebotenen Policen. „Wir beobachten immer wieder, dass empfohlene Produkte weniger kritisch hinterfragt werden, wenn diese von Bekannten oder Freunden vertrieben werden. Uns sind Fälle bekannt, bei denen Vermittler dieses besondere Vertrauensverhältnis sogar bewusst ausnutzen“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Exemplarisch ist der Fall einer Verbraucherin aus Hamburg, die bei einem befreundeten Vermittler zwei Rentenversicherungsverträge abgeschlossen hatte. Nachdem in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ein Großteil der Abschlusskosten von der Kundin bezahlt war, empfahl ihr der Vermittler einen weiteren Vertrag. Zuvor sollte sie jedoch die beiden alten Verträge kündigen oder beitragsfrei stellen. „Die weitere Versicherung bietet der Betroffenen aus unserer Sicht keinerlei Vorteil“, kritisiert Becker-Eiselen. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit der Unterschrift unter einen neuen dritten Vertrag der Vermittler einzig und allein Abschlussprovisionen kassieren wollte.“

Auch wenn sich nicht alle Versicherungsvermittler auf Kosten ihrer Kunden so dreist bereichern wollen, rät die Verbraucherschützerin grundsätzlich zur Vorsicht und falls notwendig zum Widerruf. Fällt nach der genauen Sichtung aller Unterlagen auf, dass ein Versicherungsvertrag doch ein schlechtes Geschäft ist, können Kunden diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen beträgt die Frist für den Widerruf sogar 30 Tage. Sollten beim Abschluss die vorgeschriebenen Formalitäten nicht eingehalten worden sein, können Verbraucher einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag möglicherweise noch Jahre später widersprechen.

Veranstaltungshinweis: Im Vortrag „Richtig versichert – viel Geld gespart“ am 7. Juni 2018 in der Verbraucherzentrale Hamburg erfahren Ratsuchende, welchen Versicherungsschutz sie tatsächlich brauchen. Weitere Infos und Anmeldung unter www.vzhh.de/veranstaltungen


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