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Pressemitteilung vom 13. Dezember 2022

Vodafone muss 41.000 Euro zahlen

Verbraucherzentrale beantragt Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen Gerichtsurteil

Die Vodafone Deutschland GmbH muss 41.000 Euro zahlen, weil sie gegen ein Gerichtsurteil des Landgerichts München I verstoßen hat. Demnach darf Vodafone Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Vertragsabschluss über das Produkt „Red Internet & Phone Cable“ und/oder das Produkt „Vodafone Sicherheitspaket“ bestätigen, wenn diese nicht von ihnen bestellt wurden. Weil der Telefonanbieter die Unterlassungspflicht mehrmals missachtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungsgelder beantragt und erfolgreich durchgesetzt (Urteil des Landgerichts München I vom 03.11.2020, Az. 1 HK O 14157/19).

Insgesamt neunmal konnten die Hamburger Verbraucherschützer Vodafone in den zurückliegenden Monaten Verstöße gegen das im Jahr 2020 erlassene Urteil nachweisen. Für alle Fälle hat das Landgericht München I nach Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungs-gelder von 3.000 beziehungsweise 5.000 Euro pro Zuwiderhandlung verhängt. „Es ist gut, dass Vodafone seine Vergehen nun auch finanziell zu spüren bekommt“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei weiteren Verstoßfällen könnte das Gericht auch höhere Ordnungsgelder verhängen. Die Strafsummen gehen an die Staatskasse.

„Immer wieder melden sich Betroffene bei uns, die gegen Rechnungen von Vodafone vorgehen müssen, für die es keine Vertragsgrundlage gibt“, berichtet Rehberg. „Wir werden alles daransetzen, dass Vodafone mit dieser Masche nicht durchkommt.“ Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme mit dem Telekommunikationsunternehmen haben, können ihren Fall der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Die Verbraucherschützer sind in den letzten Jahren bereits mehrfach mit Erfolg außergerichtlich und gerichtlich gegen Vodafone vorgegangen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vodafone-Verfahren und ein Beschwerdeformular sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/vodafone


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.