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Pressemitteilung vom 18. Januar 2022

Vorsicht vor untergeschobenen Energieverträgen

Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen umgehend zu widerrufen

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, ungewollt Verträge mit Energieversorgern am Telefon abzuschließen. Den Verbraucherschützern liegen aktuell Fälle vor, in denen Betroffene von Energieversorgern per verbotener Kaltakquise angerufen wurden. Im Laufe der Gespräche erhielten die Angerufenen dann ein Angebot per SMS mit der Bitte, dieses anzunehmen. „Vielen Betroffenen ist nicht klar, dass sie mit der Bestätigung einen rechtskräftigen Vertrag abschließen“, so Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Laut des im Sommer 2021 überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetzes können am Telefon keine Verträge mehr wirksam abgeschlossen werden. Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung der Verbraucherin oder des Verbrauchers – per Brief, SMS oder E-Mail. „In der Vergangenheit wurden Angerufene am Telefon förmlich überrumpelt und ihnen mündlich Verträge untergeschoben. Heute lenken die Beratungsgespräche von den Inhalten der verschickten SMS ab“, so Bornemann.

Betroffene können einen abgeschlossenen Vertrag jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst dann, wenn sie über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt wurden. Wer also per SMS einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen.

Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg beraten Ratsuchende zu allen Fragen des Energierechts. Mehr über das Beratungsangebot auf vzhh.de/beratung.


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