Fernwärme: Sammelklagen gegen E.on und Hansewerk Natur
Die Preiserhöhungen der Fernwärmeanbieter E.on und Hansewerk Natur in vielen Versorgungsgebieten halten wir für rechtswidrig – auch in Hamburg. Betroffene, die den vergangenen Preiserhöhungen noch nicht widersprochen haben, sollten dies vorsorglich nachholen. Betroffene Kundinnen und Kunden von E.on haben noch bis zum 14. September Zeit, sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband anzuschließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Unternehmen E.on und Hansewerk Natur haben ihre Preise für Fernwärme in vielen Gebieten kräftig erhöht.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen, weil Preisänderungsklauseln aus Sicht der Verbraucherschützer nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Betroffene, die den Preiserhöhungen des Unternehmens noch nicht widersprochen haben, sollten dies vorsorglich nachholen. So wahren sie ihre Ansprüche.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Sammelklagen gegen die beiden Unternehmen auf den Weg gebracht. Betroffene können sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Klagen anmelden.
- Betroffene Kundinnen und Kunden von E.on haben noch bis zum 14. September Zeit, sich der Sammelklage anzuschließen.
Nicht nur die Preise für Strom und Gas waren in den zurückliegenden Jahren teils drastisch gestiegen, auch bei der Fernwärme langten einige Anbieter kräftig zu. So hat der Fernwärmeanbieter E.on hat im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis für Fernwärme von 3,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf – nach unserer Berechnung – 17,20 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden führt das zu Mehrkosten von über 2.000 Euro. Auch andernorts wurden ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.on und Hansewerk Natur festgestellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher Sammelklagen gegen die beiden Anbieter auf den Weg gebracht. So können betroffene Kundinnen und Kunden unrechtmäßig zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Jetzt für Sammelklage anmelden
Unabhängig von den anstehenden Vergleichsgesprächen können Sie sich noch den Sammelklagen der Verbraucherzentrale anschließen, indem Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Außerdem verjähren Ihre Ansprüche dadurch nicht. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. Das Klageregister der Sammelklage gegen HanseWerk zählt bereits über 2.800 Eintragungen
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 24. August läuft die Zeit: Betroffene Kundinnen und Kunden von E.on haben noch bis 14. September Zeit, um sich für die Sammelklage anzumelden. Der Eintrag ist kostenlos und online möglich.
Vorab können Sie prüfen, ob die Klage zu ihrem individuellen Fall passt. Machen Sie den Klage-Check! Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung und konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Den Preiserhöhungen von E.on und Hansewerk Natur liegen Preisänderungsklauseln im Vertragswerk zugrunde. Diese halten wir jedoch für rechtlich zweifelhaft, weil sie aus unserer Sicht nicht den an Preisänderungsklauseln anzulegenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Tipp: Wenn Sie regelmäßig über den Verlauf der Verfahren informiert werden möchten, melden Sie sich für den News-Alert des Verbraucherzentrale Bundesverbands an. Dann bleiben Sie in Sachen E.ON und Hansewerk Natur auf dem Laufenden.
Den Preiserhöhungen widersprechen
Sollten Sie den vergangenen Preiserhöhungen der Unternehmen noch nicht widersprochen haben, sollten Sie dies vorsorglich nachholen. Dies ist der sicherste Weg, um Ihre Ansprüche zu wahren. Denn der Bundesgerichtshof fordert, dass Fernwärme-Kundinnen und Kunden den Preiserhöhungen binnen drei Jahren widersprechen müssen. Bisher ist nicht geklärt, ob bereits die Teilnahme an einer Sammelklage den Widerspruch ersetzen kann.
Was Sie jetzt wissen müssen
- Sie sollten den Widerspruch erklären, wenn Sie den Preiserhöhungen noch nicht widersprochen haben.
- Der Widerspruch sichert Ihre Ansprüche.
- Wenn Sie die Unternehmen zudem zur Erstattung auffordern, können Sie zusätzlich Verzugszinsen beanspruchen.
Sie benötigen Unterstützung? Die Verbraucherzentralen haben Tipps für den Widerspruch sowie einen Mustertext für Sie zusammengestellt.
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