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Plötzlich ohne Energievertrag – Klage gegen Stromio

Trotz laufender Verträge haben zahlreiche Energieanbieter in den letzten Monaten die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden mit Gas und Strom eingestellt. Eine Belieferung wäre aufgrund der starken Energiepreiserhöhung nicht mehr möglich. Wer von dem Lieferstopp des Unternehmens Stromio betroffen war, kann sich noch bis zum 27. Mai 2024 einer Musterfeststellungsklage anschließen.

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Energieanbieter wie beispielsweise Stromio oder Gas.de hatten ihren Kundinnen und Kunden in den letzten Wochen des Jahres 2021 mitgeteilt, die Energieversorgung einzustellen.
  2. Die Verbraucherzentrale Hessen hat deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dieser noch bis zum 27. Mai 2024 anschließen.
  3. Wird bestätigt, dass die Kündigung der oft langfristigen Verträge durch Stromio rechtswidrig ist, können die durch eine möglicherweise teurere Versorgung entstandenen zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden.
  4. Nach einem Lieferstopp übernehmen in der Regel die örtlichen Grundversorger die Belieferung mit Strom oder Erdgas.
Stand: 13.03.2024

In den letzten Monaten haben zahlreiche Energielieferanten ihren Kundinnen und Kunden gekündigt und die Versorgung eingestellt – auch die Unternehmen Gas.de und Stromio. Ob eine solche außerordentliche Kündigung seitens der Anbieter überhaupt zulässig ist, wird nun vor Gericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale Hessen lässt aktuell im Rahmen einer Musterfeststellungsklage prüfen, ob das Vorgehen von Stromio rechtswidrig ist. Betroffene aus ganz Deutschland sollen damit eine rechtliche Grundlage erhalten, um finanzielle Schäden, die ihnen durch die teurere Ersatzversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

Wie kann ich mich an der Klage gegen Stromio beteiligen?

Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio anschließen will, kann sich kostenfrei beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen

Das schriftliche Vorverfahren ist bereits abgeschlossen. Die mündliche Verhandlung findet am 27 Mai statt. Bis dahin können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher noch ins Klageregister eintragen. In einem Newsletter informiert die Verbraucherzentrale Hessen über den Stand des Verfahrens. Zur Newsletter-Anmeldung

Wer seinen Schadensersatzanspruch berechnen will, kann dazu das Rechen-Tool der Verbraucherzentrale Hessen nutzen. Dieses bietet Ihnen eine erste Einschätzung zur Höhe Ihres möglichen Schadensersatzanspruches gegen Stromio.

Was ist zu tun, wenn ein Energieunternehmen die Lieferung einstellt?

Schreiben Sie sich umgehend den aktuellen Strom- bzw. Gas-Zählerstand auf und teilen Sie diesen Ihrem örtlichen Netzbetreiber sowie dem betreffenden Unternehmen mit. Der örtliche Netzbetreiber ist verantwortlich für das gesamte Gas- und Stromnetz – dazu zählt auch das Erfassen der Zählerstände. Sie wollen wissen, wer Ihr Netzbetreiber ist? Diese Auskunft erteilt Ihnen Ihr Energieanbieter. Oder Sie schauen einfach auf Ihre Gas- oder Stromrechnung.

Wird es bei mir zu Hause kalt oder dunkel, wenn mir mein Anbieter kündigt?

Nein! Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Energieversorgung ist weiterhin gesichert. Sie fallen kraft Gesetzes in die Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung wird von Ihrem örtlichen Grundversorger maximal drei Monate gewährleistet. Die Ersatzversorgung kann jederzeit gekündigt werden. Sie müssen dafür allerdings einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Erkundigen Sie sich zunächst nach dem aktuellen Preis in der Ersatzversorgung.

Unser Angebot

Mehr Informationen zum Verfahren gegen Stromio finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hessen. Haben Sie ganz grundsätzliche Fragen zur Beendigung Ihres Strom- oder Gasvertrags, so nutzen Sie unsere Beratungsangebote.

Bücher und Broschüren