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Was tun bei hohen Gaspreisen?

Die Gaspreise im Großhandel sind aktuell günstiger als 2022. Da ab Ende März aber wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten soll, dürften die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher ab April wieder steigen. Mit einem Gasanbieterwechsel lässt sich oft viel sparen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten. 

Katze auf Heizkörper mit Decke

Das Wichtigste in Kürze

  1. Sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen, sind die Kündigungsfristen zu beachten. Nicht immer ist ein zeitnaher Ausstieg möglich.
  2. Nutzen Sie immer mehrere Vergleichsportale für die Tarifsuche. Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
  3. Energiesparen ist und bleibt das Gebot der Stunde.
Stand: 29.02.2024

Ab Ende März zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas. Aufgrund der Energiepreiskrise hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt. Die Gaskosten pro Haushalt dürften ab April also wieder steigen. Ein guter Anlass, um die Preise der Gasversorger zu vergleichen. Wichtig! Orientieren Sie sich dabei nicht am monatlichen Abschlag, sondern ausschließlich am Arbeitspreis und Grundpreis. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei einem Wechsel Ihres Anbieters darüber hinaus noch achten sollten:

Vergleichsportale richtig nutzen

Bereits ein günstigerer Tarif beim Grundversorger bringt meist schon eine spürbare Ersparnis. Eine Informationsquelle sind Vergleichsportale im Internet. Hier müssen Sie allerdings die richtigen Voreinstellungen in der Suchfunktion vornehmen. Wählen Sie den Tarif Ihres Gasanbieters mit diesen Einstellungen aus:

  • höchstens 12 Monate Erstlaufzeit
  • maximal 1 Monat Verlängerung nach Erstlaufzeit
  • höchstens 1 Monat Kündigungsfrist
  • einmaligen Bonus nicht in die Kosten einrechnen (die meisten Vergünstigungen gibt es nur unter bestimmten Bedingungen und im ersten Vertragsjahr)
  • Wenn gewünscht: Preisgarantie mit Erstlaufzeit von maximal 1 Jahr wählen (viele Preisgarantien sind eingeschränkt und beinhalten nicht gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen, was am Ende zu einer Preiserhöhung führen kann)
  • alle Tarife anzeigen lassen (nicht nur die mit Wechseloption über das Portal)
  • einen Tarif pro Anbieter auflisten

Vergleichen Sie die ermittelten Preise immer sowohl mit den Ergebnissen anderer Vergleichsportale (am besten zwei bis drei Vergleichsrechner nutzen) als auch mit den Angaben auf der Website des jeweiligen Energieunternehmens. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen mit Energieanbietern gemacht. Falsche Rechnungen, drastisch erhöhte Preise nach Vertragsabschluss, verweigerte Bonuszahlungen und verzögerte Guthabenerstattungen sind die Ärgernisse, mit denen man unter Umständen konfrontiert ist. Schauen Sie sich daher auch die Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen an und informieren Sie sich über den Energieanbieter.

Kündigungsfristen im Blick haben

Beim Anbieterwechsel sind Kündigungsfristen einzuhalten. Diese sind von Vertrag zu Vertrag verschieden.

  • Als Gaskunde sind Sie entweder im Grundversorgungstarif oder für die ersten drei Monate in der Ersatzversorgung des örtlichen Stadtwerks oder eines großen Verbundunternehmens, das in Ihrem Gebiet die meisten Menschen beliefert. In diesem Tarif haben Sie in der Vergangenheit oft höhere Preise gezahlt. Aktuell muss das nicht sein! Preisänderungen sind grundsätzlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. In der Ersatzversorgung kann täglich gekündigt werden.
  • Haben Sie einen anderen Tarif beim Grundversorger abgeschlossen oder sind bereits bei einem anderen Anbieter unter Vertrag, gelten die jeweils festgelegten Bedingungen. Hier zahlen Sie in der Regel einen günstigeren Preis und Preisänderungen können nur aufgrund einer wirksamen Preisanpassungsklausel vorgenommen werden. Meist gibt es in diesen Tarifen eine längere Vertragslaufzeit und der Vertrag verlängert sich automatisch um bis zu zwölf Monate, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Für Neuverträge gilt: Haben Sie ab März 2022 einen Vertrag abgeschlossenen, so können Sie diesen nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten monatlich kündigen.
  • Bei einer Preiserhöhung ist auch eine vorzeitige Kündigung (Sonderkündigung) möglich.

Gut zu wissen

Wollen Sie Ihren Gasversorger wechseln, sollten Sie sich zunächst einen neuen Anbieter suchen und erst dann dem alten kündigen. Normalerweise kündigt der neue Energieversorger für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen. Der Wechsel des Lieferanten findet nur auf dem Papier statt.

Endet Ihre Kündigungsfrist bald und verlängert sich Ihr Vertrag dann automatisch, so nehmen Sie die Sache lieber selbst in die Hand. So kann Ihr neuer Gasversorger die Kündigungsfrist nicht verpassen. Eigenes Handeln ist auch bei Sonderkündigungen nach Preiserhöhungen gefragt. Nicht alle Anbieter führen unter diesen Umständen einen Kündigungswechsel durch. Informieren Sie Ihren neuen Gasanbieter, wenn Sie bereits selbst gekündigt haben. Oft gibt es auf den Auftragsformularen sogar einen entsprechenden Vermerk zum Ankreuzen.

Wichtig: Achten Sie darauf, vor Beginn des neuen Vertrags unbedingt den Zählerstand abzulesen und diesen Ihrem alten und neuen Anbieter mitzuteilen.

Was kann ich machen, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?

Erhalten Sie eine Preiserhöhung, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können sich entweder einen neuen Anbieter suchen oder zum Grundversorger wechseln. Wichtig! Vergleichen Sie vorher unbedingt die aktuellen Preise. Heute kann sich ein Wechsel in die Grundversorgung lohnen, morgen kann dies aber schon wieder ganz anders aussehen, da es in der Grundversorgung keine Preisgarantie gibt. Der Grundversorger kann mit einer Frist von sechs Wochen die Preise erhöhen.

Fragen zur Grundversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Sie kommen in die Grundversorgung, wenn Sie über keinen anderen Energieversorger Strom oder Gas beziehen. Haben Sie also Ihren Vertrag gekündigt und keinen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abgeschlossen, werden Sie automatisch über Ihren Grundversorger mit Energie beliefert. Der Grundversorger berechnet dann den öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreis.

Wichtig! Sie sind sowohl im Falle der bloßen Entnahme als auch im Falle der Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass Sie Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen.Geben Sie dafür auch das Datum an, ab dem Sie Energie aus der Grundversorgung beziehen werden. Sie können dazu den interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentralen kostenfrei nutzen.

Wie komme ich in die Grundversorgung?

  • Sie kündigen Ihren Sondervertrag – also einen Energievertrag mit einem anderen Anbieter als dem Grundversorger – ohne einen neuen Vertrag abzuschließen (beispielsweise zum Ende der Vertragslaufzeit).
  • Sie nehmen eine außerordentliche Kündigung vor – beispielsweise bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts nach einer Preis-/Vertragsänderung – und schließen keinen neuen Vertrag ab.
  • Sie entnehmen Energie aus dem Netz ohne zuvor einen Vertrag abgeschlossen zu haben – beispielsweise nach Umzug oder nach erstmaligem Bezug.
  • Kündigt Ihr Anbieter unberechtigt, führt dies in der Regel dennoch zu einem geordneten Ab- und Anmeldeprozess durch den Netzbetreiber im Hintergrund, so dass Sie dem Grundversorger in der Grundversorgung zugeordnet werden.
  • Ihr Energieanbieter kündigt Ihnen ordentlich zum Ende des Vertragslaufzeitraums

Fragen zur Ersatzversorgung

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung soll sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit Energie versorgt werden – auch in Fällen, in denen nicht klar ist, welcher Versorger zuständig ist. Geht beispielsweise ein Versorger pleite, stehen Sie dadurch nicht ohne Energieversorgung da. Grundsätzlich ist der Preis für Energie in der Ersatzversorgung genau der gleiche wie der in der Grundversorgung. Nur in Ausnahmefällen darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise verlangen als in der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung wird immer vom Grundversorger in Ihrer Region übernommen. Er hat die grundsätzliche Pflicht, allen Haushalten Energie zur Verfügung zu stellen.

Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung wechseln, können Sie dazu ebenfalls den interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentralen kostenfrei nutzen.

Wann komme ich in die Ersatzversorgung?

  • Sie entnehmen Energie aus dem Netz, bringen aber zum Ausdruck, dass Sie keinen Vertrag mit dem Grundversorger schließen möchten. Sie schließen auch mit keinem anderen Anbieter einen Liefervertrag ab.
  • Ein Anbieterwechsel scheitert.
  • Ausfall des bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages – beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters.

Energiepreis-Rechner

Mit unserem Energiepreis-Rechner erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

Heizkosten für Mieterinnen und Mieter

Nur wer im eigenen Haus lebt, kann seinen Gasversorger selbst auswählen. Mieterinnen und Mieter dürfen ihren Anbieter nur dann selbst bestimmen, wenn eine Gastherme in der Wohnung installiert ist.

Wenn Sie keinen eigenen Gasliefervertrag haben und bei der Wahl des Gasversorgers auf Ihren Vermieter angewiesen sind, empfehlen wir, das Gespräch zu suchen und den Wechsel in einen günstigeren Tarif anzuregen. Aufgrund des sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebots ist es Vermietern rechtlich untersagt, überhöhte Preise per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Unser Rat

Energiesparen ist und bleibt das Gebot der Stunde. Prüfen Sie darum Ihren Energieverbrauch auf Einsparmöglichkeiten. Denn nicht nur durch die Auswahl eines günstigen Gaslieferanten können Sie Ihre Heizkosten senken, sondern auch indem Sie weniger Energie verbrauchen, beispielsweise durch richtiges Heizen und Lüften, eine ordentliche Wärmedämmung oder andere Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und der Heizungsanlage. Über den Einsatz erneuerbarer Energien sollten Sie ebenfalls nachdenken.

Bücher und Broschüren